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Kommunikation

'WARUM BEKOMME ICH WAS ANDERES?'

„Aber der Arzt hat etwas anderes aufgeschrieben“, sagt mit einem verzweifelten Unterton Ihre Kundin. „Nur weil die Krankenkasse das so möchte? Stimmt das denn wirklich, dass es genau das gleiche ist?“

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Einige unserer Kunden sind der Meinung, dass die Kasse „an ihnen spart“. Das ist mitunter der Hauptgrund ihres Ärgers. Es stimmt natürlich, dass Generika weniger kosten als das Originalpräparat, und dass Kassen durch den Einsatz von Ersteren Geld einsparen können. Das allein stellt aber kein pharmazeutisches Problem dar. Denn Generika sind nicht per se qualitativ niedrigwertige Arzneimittel. Sie sind billiger, weil die Hersteller nicht die kostspieligen Entwicklungskosten tragen mussten.

Was wirklich stimmt Läuft das Patent eines Originalarzneimittels aus, kann der Arzneistoff für Generika verwendet werden. Diese Hersteller müssen nicht zwingend klinische Studien zur Überprüfung von Wirksamkeit und Verträglichkeit durchführen, sofern es sich nicht um Bioarzneistoffe handelt. Sie sind lediglich verpflichtet, eine Studie der Bioäquivalenz durchzuführen. Liegt diese zwischen 80 und 125 Prozent zum Originalprodukt, so ist eine bezugnehmende Zulassung möglich. Das bedeutet, dass bei einer Neueinstellung eines Patienten im Grunde gleichgültig ist, ob das Generikum oder das Original verwendet wird.

Wechselt ein gut eingestellter Patient von einem Generikum auf ein anderes, so ist keine Datenlage hierzu vorhanden, ob die zwei Arzneimittel ähnlich bioverfügbar sind oder nicht. Theoretisch könnte ein Patient, der zuvor ein „80 Prozent-Generikum“ bekommen hat, auf ein „125 Prozent-Generikum“ umgestellt werden, was durchaus zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen könnte. Darüberhinaus können unterschiedliche Hilfsstoffe verarbeitet werden, was ebenfalls zu unterschiedlichen Reaktionen führen kann.

Was wir kommunizieren Unsere Rolle in dieser Situation ist kommunikativ schwierig. Denn einerseits wollen wir nicht durch unüberlegte Formulierungen dafür sorgen, dass es zum so genannten „Nocebo“-Effekt kommt, und dass der Patient sich durch seine Überzeugung, das Mittel würde ihm schaden oder zumindest nicht mehr so gut helfen, selber schadet. Andererseits können wir nicht behaupten, das neue Arzneimittel sei genauso wie das alte.

Mein Vorschlag: „Dieses Arzneimittel übernimmt Ihre Krankenkasse für Sie. Es ist nicht vom gleichen Hersteller wie das, was Sie zuvor hatten. Dass es dadurch auch in seiner Wirkung unterschiedlich ist, kann man nicht sagen. Am besten ist es, wenn Sie in den nächsten Tagen etwas genauer darauf achten, wie das Mittel wirkt.

Dass wir unserem Kunden anbieten können, die Kosten für sein vorheriges Arzneimittel privat zu übernehmen, ist selbstredend. Bedenken Sie dabei allerdings, dass ein Teil der ihm zustehenden Erstattung je nach Kasse durch erhebliche Verwaltungsgebühren verkleinert werden kann.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 10/13 auf Seite 26.

Anna Laven, Apothekerin / Pharmazietrainerin

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