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Diabetes

VERBEAMTUNG?

Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, muss unter anderem zunächst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und bestehen. Diabetes kann, aber muss nicht zwingend ein Ablehnungsgrund sein.

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Die örtlichen Gesundheitsämter untersuchen Beamtenanwärter auf ihre Tauglichkeit. Stellt der Amtsarzt gesundheitliche Einschränkungen fest, die erwarten lassen, dass der Anwärter während seiner Laufbahn dienstunfähig werden könnte, kann eine Verbeamtung abgelehnt werden.

Trotzdem können Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten grundsätzlich auch eine Verbeamtung erreichen. Um die hohe Hürde der Gesundheitsprognose zu meistern, raten die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffenen, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen.

Verbeamtung eines jungen Lehrers abgelehnt Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Anfang des Jahres (OVG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, AZ 6 A 246/12) beschlossen, dass eine Verbeamtung eines Diabetespatienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigert werden kann.

Der Entscheidung vorausgegangen war der Antrag eines jungen Lehrers auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Diese lehnte das Bundesland NRW mit der Begründung ab, dass er die für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung nicht mitbringe. Gestützt wurde dies auf eine hohe Wahrscheinlichkeit von Folgeerkrankungen, welche bei Diabetes besteht und die womöglich dazu führe, dass der Bewerber schon vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wird.

„Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten nun überhaupt nicht mehr in das Beamtenverhältnis übernommen werden dürfen beziehungsweise können.“, sagen Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der DDG und Mitglied im Ressort Soziales/Patientenrechte von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, sowie Jan Twachtmann, ebenfalls Jurist und Vorstandsvorsitzender der DDH-M.

Es dürften zwar nur Anwärter verbeamtet werden, die die Gewähr bieten, auch dauerhaft und bis zum Erreichen der Altersgrenze dienstfähig zu sein. Die Krankheit Diabetes mellitus alleine rechtfertige aber nicht die Annahme, dass Anwärter früher berentet werden müssen.

Schwerbehindertenstatus kann Verbeamtung erleichtern Für Menschen mit Diabetes, bei welchen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, sei eine Verbeamtung eher unproblematisch möglich, sofern ansonsten keine erheblichen Folgeerkrankungen oder Beeinträchtigungen vorliegen, informieren die Juristen. Denn die Gleichbehandlung beziehungsweise Förderung behinderter Menschen genießt Verfassungsrang: Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes muss der Staat dafür sorgen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird.

Aus diesem Grund gebe es zahlreiche Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen, so auch Sonderregelungen im Beamtenrecht. Ist ein Bewerber schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX, darf regelmäßig nur ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung verlangt werden, welche für den vorgesehenen Dienstposten erforderlich ist. Bei der Anstellung muss lediglich die Prognose gestellt werden, dass in absehbarer Zeit nicht mit einer Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. In zahlreichen Bundesländern ist diese Zukunftsprognose auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet oder gar lediglich auf den Ablauf der Probezeit beschränkt.

WEITERE INFORMATIONEN
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Internet: www.diabetesde.org  oder
www.deutsche-diabetes-hilfe.de
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Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 05/13 auf Seite 22.

In Zusammenarbeit mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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