Mehrere Kabel sind zunächst parallel verlegt und teilen sich dann baumartig auf. Sie führen zu Computern. Da das Bild als Draufsicht aufgenommen ist, sieht es aus wie das USB-Symbol.© hernan4429 / iStock / Getty Images
Was kann die Digitalisierung jetzt schon, wo führt sie hin?

Technologie

WIE DIGITAL SIND APOTHEKEN, WAS BRINGT DIE ZUKUNFT?

E-Rezept, elektronische Patientenakte und künstliche Intelligenz: Wie steht es um die Digitalisierung im Gesundheitswesen? An einigen Aspekten arbeiten wir, bei anderen hinken wir den Möglichkeiten hinterher. Apotheken stehen zwischen den Erwartungen der Kunden und den Vorgaben des Gesetzgebers.

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Deutschland schneidet im internationalen Vergleich eher schlecht ab, wenn es um die Einführung der Digitalisierung geht. Und das in zahlreichen Branchen. Doch insbesondere im Sektor Gesundheit sind viele europäische Länder weiter.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Bis 2025 sollen 80 Prozent der Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) besitzen, E-Rezepte sollen alltagstauglich etabliert sein und die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten soll erleichtert werden. Doch wie wirkt sich die fortschreitende Digitalisierung auf die Arbeit in der Apotheke aus?

Wo Digitalisierung schon Alltag ist

Normale Arbeitsprozesse sind in den Apotheken längst digital:

  • Bestellungen von Medikamenten beim Großhandel,
  • Abfragen zur Lieferfähigkeit,
  • Kontrolle der Fälschungssicherheit mit Securpharm,
  • Filialen, die vernetzt sind zum Austausch von Daten,
  • digitale Programme zur Unterstützung der Beratung von Kunden,
  • Direktbestellung und Reservierung von Medikamenten durch Kunden über Onlineshops der Apotheke
  • oder die mediale Präsenz der Apotheke über Social Media.

In der Apotheke selbst werden die Vorteile der Digitalisierung in allen Bereichen genutzt und sind nicht mehr wegzudenken. Die Warenwirtschaftssysteme bieten vielfältige Möglichkeiten, die Daten der eigenen Apotheke oder von Filialverbünden auszuwerten, was insbesondere ökonomisch genutzt wird.

Auch das Management des Mitarbeitereinsatzes erfolgt in vielen Apotheken mit Arbeitsplan-Programmen, verknüpft mit Apps, sodass jeder Mitarbeiter vom Smartphone gesteuert Einblick in seine Dienstplanungen hat.

TI: Die Datenautobahn ist da, wird aber nicht genutzt

Auch andere Gesundheitsberufe in Pflege oder Medizin arbeiten ähnlich digital in ihrem eigenen beruflichen Kosmos. Was fehlt, ist die digitale Vernetzung zwischen den Heilberufen, Datenaustausch an den Sektor-Übergängen und eine digitale Verwaltung der gesamten Patientendaten. Hemmnisse für die flächendeckende Etablierung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte sind

  • der Widerstand der verschiedenen Berufsgruppen,
  • die hohen Anforderungen des Datenschutzes,
  • mangelnde Zuverlässigkeit der Technik
  • und Vorbehalte der Patienten.

Dabei ist die digitale Vernetzung technisch bereits relativ weit fortgeschritten. Über die Telematikinfrastruktur – eine Art sichere Datenautobahn – sind alle Beteiligten des Gesundheitswesens miteinander verbunden, also Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Krankenkassen und Patienten.

Dieses geschlossene Netz soll die medizinischen Informationen und Gesundheitsdaten schneller, einfacher und sicher für alle Akteure verfügbar machen. So wird der sektoren- und systemübergreifende sichere Austausch von Informationen gewährleistet. Zur Telematikinfrastruktur haben nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang.

Wie Apotheken die TI praktisch nutzen könnten: elektronische Patientenakte

Es kommt immer wieder vor, dass ein Kunde nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in der Apotheke seine Rezepte einlöst und dort feststellt, dass es Diskrepanzen zur Medikation vor dem Krankenhausaufenthalt gibt. Dosierungen wurden umgestellt, Medikamente ersetzt, Laborwerte wurden ermittelt und die Medikation angepasst. Mit diesen Änderungen sind Kunden oftmals überfordert. Vor allem, wenn der Hausarzt über die neue Medikation noch nicht Bescheid weiß, bedarf es einer Information in der Apotheke.

Üblicherweise versuchen PTA und Apotheker mit Telefonaten in der Klinik oder beim Hausarzt zu helfen und die Unklarheiten auszuräumen, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu gewährleisten. Einfacher wäre es, wenn die Arztberichte, Medikationspläne und Verschreibungen digital verfügbar wären. Wie oft hängen Apothekenmitarbeiter in langen Warteschleifen in den Arztpraxen. In der Klinik ist der verschreibende Art oft gar nicht zu erreichen.

Wenn Regeln zum digitalen Informationsaustausch existierten, ginge vieles schneller und eindeutiger. So könnten die Apothekenmitarbeiter nach Einwilligung des Patienten auf die elektronische Patientenakte zugreifen, die Informationen aus der Klinik einsehen und den Patienten entsprechend beraten.

Was kann die elektronische Patientenakte?

In der ePA können zum Beispiel Befunde, Medikamentenpläne, der Impfpass oder Röntgenbilder gespeichert werden. So könnten Heilberufler sofort alle wichtigen Informationen über einen Patienten oder Kunden erfahren, um etwa im Notfall sichere Entscheidungen treffen zu können. Auch sollen so unnötige medizinische Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Diese Möglichkeit gibt es – als freiwilliges Angebot – schon seit 2021, jedoch wird sie bisher selten genutzt.

Nun soll laut Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten angelegt werden – es sei denn, man lehnt dies ausdrücklich ab (sogenannte Widerspruchslösung). Damit soll das Ziel erreicht werden, dass bis 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine ePA haben.

Alle Gesundheitsdaten eines Patienten sollen in der ePA lebenslang gespeichert werden. Nur der Patient entscheidet, ob er das möchte. Und er kann selbst per Smartphone Einsicht in die Akten nehmen, Datensätze speichern oder löschen. Der große Vorteil ist, dass alle Daten an einem Ort vorliegen und einen vollständigen Überblick über den Gesundheitsstatus des Patienten geben.

Das E-Rezept

Für die Apotheken wird die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes einen Paradigmenwechsel darstellen. Auch wenn bereits heute elektronische Verordnungen in Apotheken eingelöst werden, umfassen sie nur einen Bruchteil der gesamten ausgestellten Rezepte. Erhebungen von Mitte Januar 2023 schätzten den Anteil auf etwa 0,5 Prozent. Zahlreiche Modellprojekte zur Einführung des E-Rezeptes wurden in den vergangenen Jahren eingestellt.

Die Modellregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe stiegen aus, da es Bedenken des Datenschutzes bei den Einlösewegen des E-Rezeptes gab. Laut Bundesgesundheitsministerium soll es bis Mitte 2023 rechtlich und technisch stabile Lösungen geben. Die meisten Apotheken sind bereits E-Rezept-ready. Deadline dafür war der 1.September 2022. Dazu war der technische Anschluss an die Telematikinfrastruktur und die Beantragung der Legitimationen der Apothekenmitarbeiter notwendig.

Das E-Rezept soll das übliche rosa Muster-16-Formular für verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzen. Die Einlösung kann der Kunde über eine E-Rezept-App, aber auch über einen Papierausdruck oder ab Juli 2023 mit der elektronischen Gesundheitskarte vornehmen. Wenn der Arzt eine Verordnung ausstellt, kann der Patient entscheiden, wie er das Rezept einlösen möchte. Der Verschreiber stellt die Verordnung in der Telematikinfrastruktur bereit, und das E-Rezept ist gleichsam der Schlüssel (E-Rezept-Token) zu dieser Information.

In der Apotheke gibt der Patient entweder den Papierausdruck, seinen QR-Code auf dem Smartphone oder die Gesundheitskarte ab. Damit wird der Apotheke erlaubt, die Verschreibung zu beliefern. Mit den Legitimationsrechten über den Heilberufsausweis wählt sich der Apothekenmitarbeiter ein, scannt den Barcode ein und bekommt so Zugriff auf die digitale Verordnung. Beim Abscannen erscheinen die Stammdaten des Patienten, des Verordners, Krankenkasse und die Medikationsdaten. Es können, wie bisher, maximal drei Medikamente auf einer Verschreibung zusammengefasst werden.

Neu ist, dass der Patient selbst bestimmt, ob er Teillieferungen eines Rezeptes – also nur ein, zwei oder alle Medikamente direkt erhalten möchte. Der jeweilige Barcode wird gescannt und die Verarbeitung erfolgt wie bisher in der Warenwirtschaft. Das geladene Rezept ist nun im Speicher des digitalen Gesundheitsnetzes nicht mehr verfügbar. Es kann nicht mehrfach mit einem Token von verschiedenen Institutionen abgerufen werden.

Eine andere Möglichkeit für den Patienten ist es, das E-Rezept per Smartphone an eine gewünschte Apotheke zu versenden. Dazu ist vorgesehen, dass sich jeder Patient die App der Gematik „Das E-Rezept“ im Apple App Store, Google Play Store oder in der Huawei AppGallery herunterlädt. Die App bietet den sicheren Zugang zum E-Rezept. Von dieser App aus kann der Patient auch die Apotheke auswählen, von der er das Medikament beziehen möchte und auch überprüfen, ob ein Botendienst möglich ist.

Der Patient kann außerdem sein E-Rezept auf der App kontrollieren, sucht dann eine Wunschapotheke aus und verschickt die Verordnung direkt über das Smartphone an diese. Die jeweilige Apotheke erhält eine Nachricht, dass eine Verschreibung eingetroffen ist und auf Bearbeitung wartet. Sie überprüft wie bisher diese Bestellung, liefert oder reserviert sie zur Abholung in der Apotheke. 

Rezeptfehler

Ein Vorteil des E-Rezeptes ist, dass sich die üblichen Plausibilitätskontrollen, die die meisten Apotheken vor der Abrechnung nochmal vornehmen, reduzieren. Wichtige Formalia (gültiges Rezeptdatum, Unterschrift des Arztes etc.) werden kontrolliert, bevor das Rezept von der Arztpraxis digital freigegeben werden kann. 

Vor der Rezeptabrechnung können die Rezepte mit dem Status „Abgegeben“ in der Warenwirtschaft trotzdem noch angeschaut, kontrolliert und nachträglich korrigiert werden, zum Beispiel wenn eine Sonder-PZN fehlt. Änderungen müssen jedoch von einem Apotheker mit seinem HBA und seiner elektronischen Signatur abgezeichnet werden. 

Die Abrechnung der E-Rezepte erfolgt für Versicherte der GKV wie bisher zwischen Apotheke und Krankenkasse. Ein beliefertes E-Rezept wird zur Abrechnung auf digitalem Wege an die Krankenkasse übergeben.

DiGA

In der Behandlung zahlreicher Erkrankungen werden mittlerweile digitale Anwendungen zur Unterstützung eingesetzt. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen: Apps, die Patienten mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem Computer laufen.

Sie sollen Versicherte bei der Behandlung ihrer Beschwerden oder Erkrankungen unterstützen. Sie helfen, die Adhärenz zu steigern, motivieren zu einer gesunden Lebensführung, dienen als Tagebücher für Beschwerden und Messergebnisse und vernetzen Patienten und ihre Therapeuten. Sie sollen jedoch nicht konventionelle Therapien ersetzen, sondern eingebettet in ein Behandlungsgesamtkonzept ergänzen.

Das Konzept der digitalen Gesundheitsanwendungen soll die Versorgung der Patienten nachhaltig verbessern.

So gibt es beispielsweise Apps,

  • mit denen Patienten mit Diabetes ihre Blutzuckerwerte verwalten,
  • die Patienten mit Migräne begleiten,
  • die Anleitung zur Entspannung bei Schlafproblemen geben
  • oder die als niedrigschwellige Interventionen bei leichten Depressionen helfen sollen.

Seit 2020 können DiGAs von Ärzten, Psychotherapeuten oder Physiotherapeuten zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Damit die Qualität sichergestellt ist, müssen die Hersteller eine Zertifizierung zum Medizinprodukt durchlaufen. Es muss ein Nachweis der Verbesserung der Versorgung erbracht werden.

Die einzelnen Anwendungen werden in einem eigenen Verzeichnis auf der Seite des BfArM gelistet. Hier gibt es auch einen ausführlichen Leitfaden zu den DiGA. So heißt es in dem Leitfaden: Umfassende Informationen zu den Eigenschaften und Leistungen der Produkte werden im DiGA-Verzeichnis veröffentlicht, damit Versicherte, Leistungserbringende und Krankenkassen gut informierte Entscheidungen treffen können und eine vertrauensvolle Nutzung möglich wird.

In den Anforderungen, die an die Produkte gestellt werden, wird an vielen Stellen deutlich, dass DiGA nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil einer digital gestützten Gesundheitsversorgung gedacht werden müssen. Bisher sind Apotheken nicht in die Betreuung von Patienten mit DiGA eingebunden. Dennoch kann es sein, dass Patienten nach technischer Hilfe in der Apotheke fragen.

Bald elektronischer Medikationsplan?

Seit den digitalen Impfzertifikaten während der Pandemie gilt die Apotheke auch als Anlaufstelle für digitale Gesundheitsfragen. Zum Beispiel sollten Patienten bei der Verwaltung und Pflege ihrer Medikationspläne unterstützt werden.

Bisher haben noch viele einen papierbasierten bundeseinheitlichen Medikationsplan. Doch immer mehr Apps zur Medikamentenverwaltung und -bestellung beinhalten eine Funktion für den Medikationsplan. Zukünftig soll es den elektronischen Medikationsplan (eMP) geben.

Die Daten des elektronischen Medikationsplans umfassen

  • die Patientenstammdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum,
  • medikationsrelevante Daten wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • und die Angaben zur Medikation, also alle Arzneimittel,
  • sowie die Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit, Einnahmegrund).

Zusätzlich sind Arzneimittel aufgelistet – sozusagen archiviert, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit relevant sein können. Folgende Unterschiede gibt es zwischen BMP (Bundeseinheitliche Medikationsplan) und eMP:

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

  • Der BMP dient der Information des Patienten.
  • Der BMP wird auf Papier ausgedruckt.
  • Im BMP sind nur die aktuell eingenommenen Medikamente aufgeführt.

Elektronischer Medikationsplan

  • Der eMP stellt Leistungserbringern Daten bereit und unterstützt die elektronische Verarbeitung und Nutzung der Daten im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit.
  • Der eMP wird auf der Gesundheitskarte gespeichert.
  • Der eMP kann auch historisierte Angaben zu Medikamenten enthalten

PApp

Ein nichtkommerzielles Tool zur Bearbeitung, Verwaltung und Archivierung der eigenen BMP ist die Patienten-App (PApp), die von der Aachener Learning Community „Innovative IT in der Medikamentenversorgung“ unter Leitung von Professor Kai Reimers entwickelt wurde. „PApp – Die Patientenapp“ ist bereits seit 2020 für Android und iOS Smartphones kostenlos erhältlich. Für Patienten oder ihre Angehörigen ist diese App eine gute digitale Hilfe, um den BMP digital zu verwalten.

Der Bundeseinheitliche Medikationsplan umfasst in knapper Form Informationen, die sowohl aus Ärzte- als auch aus Apotheker- und Patientensicht notwendig und relevant sind. Zum anderen verfügt er über einen 2D-Barcode, der sämtliche Informationen des Plans in digitaler Form bereitstellt, sodass der Plan auf einfache Art von einem Computer oder Smartphone erfasst und aktualisiert werden kann. Über die Kamera des Smartphones kann der Papierplan in die App eingelesen werden.

Mit Hilfe von PApp können nun Patienten selbst den Plan aktualisieren, indem sie beispielsweise selbst gekaufte Medikamente hinzufügen oder alte Pläne archivieren und neue einlesen. Eine solche vollständige und aktuelle Medikamentenübersicht ermöglicht es Ärzten und Apothekern, arzneimittelbezogene Probleme zusammen mit dem Patienten zu erkennen, zu lösen und die Sicherheit und Effektivität der Arzneimitteltherapie zu gewährleisten. Diese App kann auch im Rahmen der Pharmazeutischen Dienstleistung „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ zur Unterstützung genutzt und empfohlen werden.

Schon jetzt relevant: Künstliche Intelligenz

Programme wie ChatGPT sind in aller Munde und werden auch im Gesundheitswesen kontrovers diskutiert. Künstliche Intelligenz (KI) bietet zum einen eine riesige Chance, da Daten in kürzester Zeit erfasst und bearbeitet werden. Die Frage ist aber: Kann sie die Beratung in der Apotheke zur Medikation unterstützen oder gar ersetzen?

Es gibt jetzt bereits Tools, die Apotheker und PTA bei der Bewertung von einer komplexen Medikation unterstützen. So können Interaktionen, potenzielle Nebenwirkungen und individuelle Risiken des Patienten miteinander verknüpft werden und zu einer Bewertung der Arzneimitteltherapiesicherheit genutzt werden.

Bisher ist jedoch immer ein Mensch nötig gewesen, der die klinische Relevanz der arzneimittelbezogenen Probleme beurteilt und Entscheidungen trifft, zum Beispiel einen klärenden Anruf in der Arztpraxis vorzunehmen. Zukünftig werden diese Tools aber durch lernende künstliche Intelligenz immer genauere Aussagen treffen können.

Generative KI darf nicht pauschal aufgrund von Ängsten abgelehnt werden. Sie wird sich auch im Gesundheitssystem in vielfältigen Bereichen durchsetzen und Ziel muss sein, sie sinnvoll unter Kontrolle des Heilberuflers einzusetzen. So müssen Trainer für künstliche Intelligenz Programme für bestimmte Aufgaben trainieren und die Ergebnisse validieren.

Dabei werden Algorithmen auf große Datenmengen ausgerichtet, um bestimmte Muster und Regeln der Datensätze zu identifizieren. Am Ende ist es wichtig, dass die künstliche Intelligenz den Menschen bei der Arbeit entlastet, die Entscheidungen und Einsatzbereiche aber weiterhin von Personen getroffen werden. Definitiv wird es in den nächsten zehn Jahren aufgrund der Digitalisierung erhebliche Veränderungen im Apothekenalltag geben, die es mitzugestalten gilt.

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