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Rezepturen/Arzneimittelherstellung

REZEPTURARZNEIMITTEL SIND NOTWENDIGE ERGÄNZUNG

Laut Deutschem Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) haben die öffentlichen Apotheken in Hessen im Jahr 2012 mehr als 1,1 Millionen Rezepturen hergestellt.

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„Die Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagt Peter Homann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes . „Rezepturarzneimittel sind kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“

Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss. „Die Apotheker übernehmen Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen. Die Anforderungen an die Rezepturherstellung und damit der zeitliche und personelle Aufwand in den Apotheken sind zudem 2012 weiter erhöht worden. Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst wird“, fordert Homann.

Der Großteil der maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (544.000), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.

„Die 1569 Apotheken in Hessen haben tatsächlich 2012 weit mehr als die 1,1 Mio. Rezepturen hergestellt“, so der HAV-Vorsitzende. „Über die genaue Anzahl liegen uns keine exakten Daten vor.“ Denn Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden. Quelle: Hessischer Apothekerverband e.V.

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