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RE- UND PARALLELIMPORT

Auf dem Deutschen Apothekertag 2014 wurde die Abschaffung der Importquote gefordert. Dies wurde kürzlich vom Bundesrat abgelehnt. Wie war das doch gleich mit der Importregelung?

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Deutschland nimmt in Sachen Arzneimittelpreise innerhalb der EU einen Spitzenplatz ein. Arzneimittelimporteure nutzen dieses Preisgefälle und kaufen Arzneimittel, die für ein anderes EU-Land hergestellt wurden, günstig ein. Bei uns werden sie dann für den deutschen Markt vorbereitet, indem unter anderem die Kennzeichnung den deutschen Bestimmungen angepasst und der ausländische Beipackzettel durch einen deutschsprachigen ersetzt wird.

So aufbereitet werden die Arzneimittel zu einem höheren, aber immer noch günstigeren Preis als das Original bei uns auf den Markt gebracht. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz, das 2004 in Kraft trat, und § 129 Sozialgesetzbuch V wurden die Apotheken verpflichtet, Importarzneimittel abzugeben, wenn deren für die Versicherten maßgeblicher Abgabepreis mindestens 15 Prozent oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels. Die Importquote muss laut Rahmenvertrag bei fünf Prozent des Umsatzes liegen.

Der Pionier des Arzneimittelimports Eurimpharm feierte kürzlich sein 40-jähriges Jubiläum. In diesen vier Jahrzehnten wurden dem deutschen Gesundheitssystem mehrere hundert Millionen Euro durch Importarzneimittel eingespart.

Reimport – Parallelimport Während es sich damals meist um Reimporte handelte, sind es heute eher Parallelimporte. Bei ersteren werden Arzneimittel, die von multinationalen Pharmakonzernen in Deutschland produziert und von deren Tochterunternehmen innerhalb der EU verkauft werden, vom Importeur dort gekauft, nach Deutschland gebracht und hier preisgünstig verkauft. Die Arzneimittel reisen also von Deutschland in ein anderes EU-Land und wieder zurück.

Bei einem Parallelimport dagegen werden die Arzneimittel von multinationalen Pharmakonzernen im Ausland produziert, um von deren deutschen Niederlassungen in Deutschland verkauft zu werden. Der Importeur bezieht diese Arzneimittel innerhalb der EU und bietet sie als Importarzneimittel in Deutschland preisgünstig an. Hier reisen also sowohl das Original als auch der Import aus einem EU-Land nach Deutschland.

Prüfung der Importquote abgelehnt Der Bundesrat hat kürzlich einen Änderungsantrag zum Bürokratieentlastungsgesetz abgelehnt, mit dem die Abschaffung der Importförderung geprüft werden sollte. Der Antrag wurde damit begründet, dass durch die zahlreichen Kostendämpfungsmaßnahmen der vergangenen Jahre der Preisvorteil importierter Arzneimittel weitgehend verloren gegangen sei. Auch sollten die Apotheken damit von bürokratischem Aufwand entlastet werden.

Die Ministerpräsidenten waren nicht überzeugt und so fand der Antrag im Plenum der Länderkammer keine Mehrheit. Der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands sieht in der Streichung der Importquote sogar eine belastende Wirkung für die Apotheken. Ohne sie müssten die Kassen in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht die Abgabe eines preisgünstigeren Importarzneimittels möglich gewesen wäre.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 07/15 auf Seite 22.

Sabine Bender, Apothekerin / Redaktion

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