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Recht/Rezept-Bonus

RABATT: BESCHWERDE ZURÜCKGEWIESEN

Das Bundesver­­fassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines rheinland-pfälzischen Apothekers zurück­gewiesen, dessen Bonusmodell das Landes­berufsgericht des Bundeslandes verboten hatte.

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Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel wird es auch in Zukunft nicht geben. In einem jetzt erst bekannt gemachten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht am 20. März einstimmig beschlossen, die Verfassungsbe­schwerde gegen das Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung anzunehmen, teilt die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz mit.

Das Landesberufsgericht für Heilberufe hatte im Oktober des vergangenen Jahres einen Apotheker wegen Verletzung seiner Berufspflichten verurteilt. Der Apotheker bot seinen Kunden Einkaufsgutscheine an, wenn diese rezeptpflichtige Arzneimittel bei ihm kauften und bewarb sein Bonusmodell. Das Landesberufsgericht strengte daraufhin ein Berufsgerichtsverfahren an, in dem der Apotheker unterlag. Er erhob deshalb Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diese wurde nun abgelehnt. Sie ist nicht mehr anfechtbar. Quelle: dr/apotheke-adhoc.de

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