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Apothekenhonorar

LÄNDER UNTERSTÜTZEN HONORARFORDERUNG

Die Apotheker können im Ringen um eine angemessene Honorierung auf die Unterstützung von Niedersachsen, Hessen, Bayern und dem Bundesland Berlin hoffen.

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Die Erhöhung des Apothekenhonorars sei aus Sicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nötig, da seit 2004 verschiedene Belastungen bei den Apotheken hinzugekommen sind, heißt es in einer Stellungnahme aus Berlin. Zudem sei der Aufwand zur Herstellung von Rezepturen und Defekturen für Apotheken durch die zum Juni 2012 in Kraft getretene neue Apothekenbetriebsordnung deutlich gestiegen.

Einen Vorschlag für eine angemessene Vergütung will der Berliner Senat nicht machen, weil ihm dazu die Datenbasis fehle. Röslers Angebot kommt aber nicht gut an: «Eine Erhöhung von 25 Cent erscheint allerdings als sehr knapp.» Prinzipiell sollte die Vergütung für die Abgabe von Arzneimitteln ausreichen, um die für die Erfüllung des Versorgungsauftrages notwendigen Apotheken zu tragen.

Ähnlich hatte sich zuvor der Freistaat Bayern geäußert. Dessen Gesundheitsminister Marcel Huber erklärte: «Apotheken vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelversorgung. Nur Vor-Ort-Apotheken können eine sichere Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und eine individuelle Beratung der Patienten gewährleisten.» Die Erhöhung des Zuschlags pro Arzneimittel sei ein erster richtiger Schritt, um die Zukunft der Apotheken zu sichern.

Huber regte an, gemeinsam mit den Apothekerverbänden eine Lösung über die Höhe des Zuschlags zu finden. Um die Apotheken im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken, müssten außerdem Nacht- und Notdienste künftig pauschal vergütet werden. Landapotheken hätten oft weniger Patienten in den Nachtstunden, leisteten jedoch die gleichen Dienste wie in der Stadt. Bayern werde sich beim Bund dafür einsetzen, dass dieser Einsatz künftig besser honoriert wird.

Auch das Land Sachsen-Anhalt hat eine Stellungnahme zur Apothekerhonorierung abgegeben, wollte aber über den Inhalt keine Angaben machen, da es sich hierbei um eine interne Bund-Länder-Abstimmung handele. Andere Länder, wie etwa Nordrhein-Westfalen wollten keine Stellung zur Honorierung beziehen. Quelle: dr/pharmazeutische-zeitung.de

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