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Arzneimittelpreisverordnung/Apothekenhonorar

KABINETT BESCHLIESST ERHÖHUNG AUF 8,35 EURO

Die Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent auf 8,35 Euro pro Packung ist durch. Nachdem das Bundesfinanzministerium schon ein OK gegeben hatte, hat auch das Bundeskabinett gestern zugestimmt.

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Damit wird die Anpassung zum Jahreswechsel in Kraft treten und der GKV-Spitzenverband muss jetzt die neuen Festbeträge ausrechnen. Das Bundesgesundheitsministerium  beabsichtigt zudem, zeitnah die Einführung einer Sicherstellungspauschale für Apotheken im Nacht- und Notdienst vorzubereiten.

Mit der Anpassung komme die Bundesregierung ihrem gesetzlichen Auftrag nach, den seit 2004 unverändert geltenden Festzuschlag an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen, sagte Bundeswirtschaftsminister Rösler.

Anpassung der Fixpauschale und Einführung einer Notdienstauschale sollen dazu beitragen, dass, laut  BMG, "auch künftig ein funktionierendes und dichtes Netz von Apotheken der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung steht“.

Die umstrittene Formulierung zur Anpassung des Kassenabschlags steht allerdings trotz Forderung der Apotheker nach Streichung noch immer in der Verordnung: Im Begründungstext heißt es wörtlich: „Die bereits durch diese Verordnung ausgeglichenen Kostensteigerungen und Rohertragsänderungen sind dabei nicht erneut zu berücksichtigen.“

Möglich ist, dass die Regierung noch eine Klarstellung folgen lässt, auf welcher Basis der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband den Abschlag für 2013 verhandeln sollen. Die Apotheker gehen von dem Wert von 2010 aus, also einem Abschlag von 1,75 Euro, die Kassen wollen mindestens die mit dem AMNOG für zwei Jahre festgelegte Erhöhung auf 2,05 Euro fortschreiben. Quelle: BMG/apotheke-adhoc.de

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