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Gesundheitspolitik

HEISS DISKUTIERTES WERBEVERBOT

Seit Monaten herrscht in der Koalition Uneinigkeit über die Reform des Paragrafen 219a. Im Februar ist man nun zu einem Kompromiss gekommen – zumindest auf politischer Ebene..

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Im Grunde hat alles mit der Gießener Ärztin Kristina Hänel angefangen: Sie wurde 2018 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, eine Berufung wurde abgelehnt. Doch Hänel hat bereits angekündigt bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um Frauen künftig legal über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches zu informieren. Es geht also ums Prinzip. Genauer gesagt um den Paragrafen 219a. Dieser untersagt das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, Protestaktionen, Solidaritätsbekundungen und Demonstrationen. Es wurde eine Reaktion von politischer Ebene erwartet – doch die waren sich lange uneinig: Streichen oder nicht streichen? Was ist Werbung, was sachliche Information?

Worum geht es genau? In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig, bleiben unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei: Die Schwangere muss den Abbruch selbst verlangen, sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren und der Eingriff muss innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen stattfinden. Daneben gelten ebenfalls die Abtreibung nach einer Vergewaltigung und nach medizinischer Indikation als straffrei. Der diskutierte Paragraf beinhaltet dabei das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, wobei der Begriff „Werbung“ weiter gefasst wird als im üblichen Sprachgebrauch. Somit hat sich Kristina Hänel bereits durch das Angebot auf ihrer Homepage strafbar gemacht.

In der Koalition rumort es SPD, Grüne und Linke würden das Werbeverbot am liebsten abschaffen, die FDP will es ändern und die Union will es auf jeden Fall beibehalten – beste Voraussetzungen für eine breite Diskussionsrunde. Im Vordergrund stand die Entkriminalisierung der Ärzte und das Recht auf Informationen für betroffene Frauen. Und so zogen sich die Kompromissverhandlungen bis Ende des Jahres 2018. Dann war man sich offiziell einig: Das Werbeverbot bleibt, aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, werden verbessert. Maßnahmen hierfür soll die Einführung einer öffentlich zugänglichen, ständig aktualisierten Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen sein, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Außer- dem sollen die Krankenkassen die Kosten der Pille zur hormonellen Verhütung zwei Jahre länger als bisher, nämlich bis zum 22. Geburtstag übernehmen. Der Paragraf 219a wird durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verlängert, am 21. Februar 2019 hat der Bundestag dem Kompromiss zugestimmt und die Gesetzesänderung damit verabschiedet. Trotzdem bleibt die Reform umstritten. Einige kritisieren, dass das Thema Abtreibung zu stark in den Fokus gerückt wurde, ginge es bei der Diskussion doch vor allem darum, dass Ärzte ihren Beruf frei und ohne Angst vor Strafverfolgungen ausüben dürften und Frauen in Notlagen durch den Staat geschützt werden sollten. Kristina Hänel zumindest will ihren Kampf fortsetzen: „Frauen haben ein Recht auf Informationen, und das ist weiterhin verboten.“ 

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 04/19 ab Seite 111.

Farina Haase, Apothekerin/Redaktion

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