© DIE PTA IN DER APOTHEKE
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Kosmetik

FÜR KOSMETIK NOCH ERLAUBT?

Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe sind in der EU schon seit mehreren Jahren verboten. Welche Alternativmethoden gibt es stattdessen? Und bedeutet das, dass alle kosmetischen Produkte jetzt tierversuchsfrei sind?

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Die auf dem deutschen Kosmetikmarkt angebotenen Produkte sind sehr innovativ. Die Hersteller forschen kontinuierlich an neuen Technologien und Inhaltsstoffen, um den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher zu entsprechen. Für jeden einzelnen dieser Stoffe müssen die Unternehmen die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweisen – gegebenenfalls durch Tests oder toxikologische Studien. Ein Tierversuch darf hierfür nicht verwendet werden. Bereits seit 1989 verzichtet die deutsche Kosmetik-Industrie freiwillig auf Tierversuche für Fertigprodukte.

Seit 2004 sind diese auch EU-weit verboten. Für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind Tierversuche seit 2009 in der EU nicht mehr erlaubt. Bis zum 11. März 2013 gab es für einige Sicherheitsaspekte noch eine Übergangsfrist. Seit diesem Stichtag ist die Vermarktung kosmetischer Produkte in der EU verboten, wenn das fertige Produkt oder die Inhaltsstoffe im Tierversuch getestet wurden. Darüber hinaus gilt dieses Verbot auch für Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe, wenn der Versuch außerhalb der EU vorgenommen wurde.

Welche Tests sind erlaubt? Um die Sicherheit der Kosmetikinhaltsstoffe zu belegen, wie es vom EU-Kosmetikrecht vorgeschrieben ist, nutzen die Hersteller bereits vorhandene Sicherheitsdaten oder alternative Testmethoden. Zu vielen Sicherheitsaspekten gibt es vom Gesetzgeber bereits anerkannte Alternativmethoden, mit denen Tierversuche vollständig ersetzt werden können. Um zu testen, wie die Haut beispielsweise auf eine Creme oder einzelne Inhaltsstoffe reagiert, gibt es inzwischen künstliche Hautmodelle.

Alternativen zu Tierversuchen sind beispielsweise in-vitro-Tests an Zellkulturen oder Co-Kulturen mit Zellen verschiedener Gewebe, die gemeinsam kultiviert werden.

Im Reagenzglas gezüchtete Hautzellen ermöglichen es, ohne Einsatz von Tieren zu überprüfen, ob die Haut auf einen Stoff zum Beispiel mit einer Reizung reagiert. In anderen Bereichen sind Alternativmethoden noch nicht vollständig validiert oder von den Behörden anerkannt. Für einige Tests liegen auch noch keine ausreichend aussagekräftigen Alternativmethoden vor. Hier gibt es dementsprechend noch weiteren Forschungsbedarf.

Ist jede Kosmetik somit tierversuchsfrei? Im Prinzip sind alle Kosmetikprodukte durch das EU-weite Verbot heute tierversuchsfrei. Allerdings müssen neben dem Kosmetikrecht auch noch andere gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden: Alle Inhaltsstoffe müssen auch nach dem Chemikalienrecht abgesichert werden. Werden Inhaltsstoffe ausschließlich in Kosmetika verwendet, so verbietet das Kosmetikrecht Tierversuche.

Geht es aber um Stoffe, die auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, so sehen die Vorgaben vor, dass die Sicherheit eines Stoffes in einem Tierversuch überprüft werden muss, wenn es in diesem Fall noch keine anerkannten Alternativmethoden gibt oder keine vorhandenen Sicherheitsdaten genutzt werden können. Insofern wurde jeder Stoff irgendwann mindestens einmal im Tierversuch getestet. Es kann somit auch nach Inkrafttreten des generellen Tierversuchsverbots für Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe von keinem Kosmetikprodukt gesagt werden, dass es in jeglicher Beziehung tierversuchsfrei ist.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 02/19 ab Seite 84.

Birgit Huber, IKW (Industrieverband Körperpflege und Waschmittel)

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