Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung

EINSPARUNGEN DURCH NEUE ARZNEIMITTEL-FESTBETRÄGE

Festbeträge für neun sogenannte Festbetragsgruppen hat der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgesetzt.

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Es handelt sich um vier Gruppen der Stufe eins, das sind Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen, vier Gruppen der Stufe zwei, also Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen und eine Gruppe der Stufe 3, das sind Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schlafstörungen und Atemwegserkrankungen sowie zur Behandlung von Depressionen, der Parkinsonschen Krankheit und des Prostatakarzinoms.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte diese Festbetragsgruppen im Vorfeld gebildet beziehungsweise geändert. Die neuen Festbeträge treten Anfang Juli in Kraft. „Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260 Millionen Euro pro Jahr“, hieß es aus dem Spitzenverband. Gleichzeitig bestimmte er Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für zwei Festbetragsgruppen der Stufe zwei. Durch diesen Beschluss sind für 222 Festbetragsgruppen mit rund 25 000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen in Kraft. Quelle: aerzteblatt.de

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