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GKV/Zuzahlungen

BUNDESREGIERUNG WEITERHIN FÜR ZUZAHLUNGEN

Auch wenn die Praxisgebühr ab 2013 der Vergangenheit angehört – auf Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten will die Bundesregierung auch in Zukunft nicht verzichten.

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Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Eine Änderung der geltenden Rechtslage sei nicht beabsichtigt, so die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach. Durch die Beibehaltung werde letztlich sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft nicht überfordert werde.

Die Fraktion hatte kritisiert, die verbleibenden Zuzahlungen hätten ähnlich negative Wirkungen wie die Praxisgebühr. Laut Flach hält die Bundesregierung Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten in der Gesamtbetrachtung der Finanzierungsgrundlagen der GKV jedoch für einen grundsätzlich sinnvollen Finanzierungsbestandteil. Zumal diese hierzulande im internationalen Vergleich moderat ausfielen und sichergestellt sei, dass niemand finanziell überfordert werde. In Deutschland müsse niemand aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten.

Anders als die Praxisgebühr haben die übrigen Zuzahlungen aus Sicht der Regierung auch eine Steuerungswirkung. Exemplarisch führt die Staatssekretärin die „effiziente Steuerung des Arzneimittelbereichs“ an: Die seit 2007 dort wirkenden Befreiungsmöglichkeiten hätten dazu geführt, dass verstärkt Generika und von der Zuzahlung befreite Festbetragsarzneimittel nachgefragt würden, was wiederum zu erheblichen Einsparungen bei den Krankenkassen-Ausgaben geführt habe. Für die Beibehaltung spreche darüber hinaus, dass die übrigen Zuzahlungen sich im Unterschied zur Praxisgebühr direkt auf einzelne Leistungen bezögen, so Flach.

Laut der Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlte jeder Versicherte im Jahr 2011 Zuzahlungen in Höhe von rund 76 Euro. Insgesamt erhielt die GKV somit etwa 5,3 Milliarden Euro. Das Volumen, in dem die Patienten nach der Abschaffung der Praxisgebühr im Jahr 2013 noch Zuzahlungen leisten müssten, hänge vom Inanspruchnahmeverhalten in den verbleibenden Leistungsbereichen ab und lasse sich daher nicht exakt prognostizieren, so Flach. Auf Basis der bisher vorliegenden Jahresrechnungsergebnisse für 2011 sei eine Größenordnung von 3,45 Milliarden Euro jedoch in etwa realistisch. Quelle: Juliane Ziegler/deutsche-apotheker-zeitung.de

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