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Galenik

BERATUNG

Die umfassende Beratung ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Qualität des Arzneimittels über den gesamten Anwendungszeitraum erhalten bleibt.

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Die ausführliche Information des Kunden bei Abgabe des Rezepturarzneimittels trägt wesentlich dazu bei, dass das Arzneimittel entsprechend der Verordnung angewendet wird und damit ein Therapieerfolg möglich ist. Sie sichert zudem, dass die Qualität des hergestellten Arzneimittels bis zum Ende der Aufbrauchfrist erhalten bleiben kann.

In der Regel wird einem Rezepturarzneimittel keine Packungsbeilage beigegeben. Umso wichtiger ist deshalb die mündliche Aufklärung des Kunden, unter anderem zur korrekten Anwendung, zum Auftreten möglicher Nebenwirkungen oder Gefahren, zur richtigen Lagerung und sachgerechten Entsorgung des Arzneimittels durchzuführen. Der Umfang dieser Informationen kann je nach Verordnung und sonstigen Erfordernissen sehr groß sein.

Der Kunde kann sich in der Regel nicht alle Informationen aus dem Beratungsgespräch merken. Deshalb sollte erwogen werden, wesentliche Punkte zusätzlich schriftlich mitzugeben. Besonders wichtig ist diese compliancefördernde Maßnahme, wenn das Arzneimittel nicht vom Anwender selbst abgeholt wird und deshalb Informationen über Dritte übermittelt werden müssen, zum Beispiel in Situationen der häuslichen oder ambulanten Pflege. Insbesondere bei häufig verordneten Zubereitungen lässt sich diese Übersicht in der Apotheke gut vorbereiten.

Vorbereitung Damit die Beratung bei der Abgabe effizient und korrekt erfolgt, sollte das Begleitdokument im Zuge der Kennzeichnung erstellt beziehungsweise eine vorhandene Vorlage angepasst werden. Mit Hilfe dieser Vorbereitung kann im Gespräch mit dem Kunden auf die wesentlichen Punkte eingegangen werden. Verschiedene wichtige Informationen zum Rezepturarzneimittel sind Bestandteil der nach §14 Apothekenbetriebsordnung geforderten Kennzeichnung. Dazu gehört unter anderem die Gebrauchsanweisung.

»Generell sollten Arzneimittel trocken und vor Hitze sowie Sonnenlicht geschützt aufbewahrt werden.«

„Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen, für die Aufbewahrung oder die Beseitigung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden“ dürfen auf einem Begleitdokument gemacht werden. Dieses Begleitdokument kann um weitere Informationen ergänzt werden, die für die Information des Kunden als notwendig erachtet werden.

Beispielsweise sind Hinweise zur Anwendung bei einer erklärungsbedürftigen Verpackung wie Augentropfen, die in Einmalspritzen abgefüllt worden sind, sinnvoll. Des Weiteren können Hinweise zum Schutz der Kleidung vor schwer entfernbaren Verunreinigungen beziehungsweise zur Entfernung von Flecken hilfreich sein. Bei der Gestaltung von Begleitdokumenten sollten folgende Hinweise beachtet werden: präzise und einfach instruieren, allgemein verständliche Ausdrücke nutzen und möglichst auf den Patienten zugeschnittene Informationen präsentieren – nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel!

Hinweise zur korrekten Anwendung Die Anwendung von Packmitteln wie Dreh-Dosier-Kruken sowie Dosierhilfen wie Pipetten oder Tropfern ist vor allem für Erstanwender nicht trivial – es kann deshalb sinnvoll sein, eine Kurzanleitung mit bildlichen Darstellungen zur Handhabung vorzubereiten. Auch das Öffnen kindergesicherter Verschlüsse kann Probleme bereiten. Ein Schema zum Öffnungsmechanismus kann hier hilfreich sein.

Bei der Entnahme eines wasserhaltigen Dermatikums aus einer Spenderdose muss der Anwender darüber informiert sein, dass der Deckel nicht abgeschraubt werden darf. Durch Berührung der Zubereitung mit den Fingern oder durch Tröpfchen aus der Luft besteht ein hohes Risiko für eine mikrobielle Verunreinigung. Die auf dem Etikett festgelegte Aufbrauchfrist gilt unter der Voraussetzung, dass die Entnahme über die Tülle des Deckels erfolgt. Die Art und Weise der Applikation kann auf einem separaten Dokument ausführlicher beschrieben werden, als das auf dem in der Größe limitierten Etikett möglich ist.

Es kann auch darauf hingewiesen werden, dass sich lipophile zinkoxidhaltige Zubereitungen nicht mit Wasser von der Haut abwaschen lassen. Die Entfernung von Rückständen ist mit flüssigen Lipiden oder mit fetten Ölen, zum Beispiel Olivenöl, möglich. Zusätzliche Hinweise sind auch bei der Anwendung einer höher konzentrierten Salicylsäurezubereitung, wie beispielsweise einer antimykotisch wirksamen Nagelweichsalbe, sinnvoll. Ein Hinweis zum Schutz der umgebenden Haut mit Vaselin ist eine wichtige Ergänzung.

Auch Therapieschemata mit Dosierintervallen wie bei der intermittierenden Behandlung der Neurodermitis mit Glukokortikoid- und Pflegesalbe oder der Minutentherapie bei Psoriasis mit dithranolhaltigen Rezepturen lassen sich auf dem Etikett meist nicht detailliert beschreiben. Ausführliche Informationen müssen dann auf einem gesonderten Hinweisblatt mitgegeben werden. Die Erläuterungen entsprechender NRF-Vorschriften, zum Beispiel Dithranol- Macrogolsalbe 0,25% bis 3% , können dem Rezeptar als Quelle dienen.

Wiederholende Hinweise zum Gebrauch des angefertigten Arzneimittels, zum Beispiel „Vor Gebrauch schütteln!“, zu einer verkürzten Aufbrauchfrist nach Anbruch oder eine patientenindividuelle Zusammenstellung von Dosierung, Wirkungen sowie bekannten Nebenbeziehungsweise Wechselwirkungen können vorbereitend zusammengestellt und während der Abgabe des angefertigten Rezepturarzneimittels erläutert werden.

Hinweise zur Lagerung Die Lagertemperatur des Rezepturarzneimittels kann eine entscheidende Bedeutung für die Qualität der Zubereitung haben. Generell sollten Arzneimittel trocken und vor Hitze sowie Sonnenlicht geschützt aufbewahrt werden. Die Lagerung im Badezimmer sowie im PKW ist deshalb nicht geeignet. Auch die Aufbewahrung im Kühlschrank ist generell nicht empfehlenswert. Nur für ausgewählte Wirkstoffzubereitungen ist eine Lagerung zwischen zwei und acht Grad Celsius sinnvoll. Hinweise zur räumlichen Trennung von Lebensmitteln sollten dann nicht fehlen, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Aufbewahrung muss generell so erfolgen, dass das Arzneimittel nicht in Kinderhände gelangen kann.

Hinweise zur Entsorgung Die Reste vieler Rezepturarzneimittel können und dürfen vom Anwender im Hausmüll entsorgt werden. Ein Hinweis im Beiblatt darauf, dass die Reste im Müll nicht mehr entnehmbar sein sollen, zum Beispiel durch Aufnahme in Zellstoff, Taschentüchern etc., kann dafür sorgen, dass spielende Kinder nicht aus Neugier dazu verleitet werden, zum Beispiel an einer Schraubdeckelkruke zu drehen, Kapseln zu probieren oder einen Rest der entsorgten Mixtur zu trinken.

Eine Entsorgung von Arzneimittelresten mit dem Abwasser sollte grundsätzlich vermieden werden, damit Trinkwasser sowie Gewässer wie Flüsse und Seen nicht unnötig belastet werden. Bei notwendig werdender Sondermüllentsorgung sollten dem Kunden die Kontaktdaten der kommunalen Entsorgungsstellen mitgegeben werden.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 01/15 ab Seite 54.

Dr. Ulrike Fischer / Dipl.-Med.-Paed. Katrin Schüler

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