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Notdienstpauschale/ANSG

AUCH EU-VERSANDAPOTHEKEN SOLLEN ZAHLEN

Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wird im Bundesrat wohl durchkommen. Bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am Mittwoch gab es nur noch 2 Forderungen aus den Ländern.

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Einerseits fordert Rheinland-Pfalz, dass die Notdienstpauschale nach einem Jahr Jahr überprüft und dem Bundesrat einen Bericht dazu vorlegt wird. In letzter Minute wurde zudem ein weiterer Antrag eingereicht: Die Regierung soll sicherstellen, dass auch ausländische Versandapotheken sich an dem Fonds beteiligen.

Dem Vernehmen nach hat kurz vor Annahmeschluss ein weiteres Bundesland einen Antrag zum ANSG eingereicht. In diesem soll die Bundesregierung auf die geplante Beteiligung ausländischer Versandapotheken am Notdienst-Fonds hingewiesen werden.

Dem Gesetz zufolge sollen die Versender in einer Selbstauskunft mitteilen, wie hoch ihr Anteil am Notdienst-Fonds ist. Der DAV soll die Zahlungsdisziplin der EU-Versender überprüfen. In dem heute beschlossenen Antrag der Länder wird die Regierung aufgefordert, alternative Modelle zur Beteiligung der EU-Versender am Notdienst-Fonds zu erarbeiten.

Dem Verband der EU-Versandapotheken war dieser Passus schon zuvor aufgefallen. DocMorris & Co. erscheint es schwer vorstellbar, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) deren Zahlungen überprüft – und sie nötigenfalls dazu zwingt. Der Gesundheitsausschuss will beide Anträge als Beschlussempfehlungen an das Plenum weiterreichen. Gibt es dort grünes Licht, werden sie als Bitte an die Bundesregierung weitergeleitet. Quelle: apotheke-adhoc.de

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