© Marco2811 - Fotolia.com

Recht | Finanzamt

APOTHEKER MÜSSEN EINZELDATEN OFFENLEGEN

Apotheker mit PC-Kassen müssen Betriebsprüfern auch alle Einzelverkaufsdaten offenlegen. Sie sind zu Aufzeichnung und Speicherung der einzelnen Verkäufe verpflichtet und somit auch zur Vorlage dieser Daten beim Finanzamt.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

×