Packungsgrößenverordnung (PackungsV)

ANALGETIKA: KEINE NEUEN PACKUNGSGRÖSSEN

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Ende September eine Beschränkung der Packungsgrößen abgelehnt.

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Die Entscheidung hat empfehlenden Charakter für das Bundesgesundheitsministerium . Mit dem Antrag sollten die Packungsgrößen von OTC-Präparaten mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon gedeckelt werden. Demnach sollten die Packungen an eine Therapiedauer von vier Tagen angepasst werden.

Die Hersteller begrüßen die Entscheidung: „Die derzeitige Regelung ist sachgerecht“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Die Präparate seien für eine drei- beziehungsweise viertägige Anwendung zugelassen. Es gebe keine Hinweise auf mit der Packungsgröße verbundene Risiken. Anfang 2010 hatte der Ausschuss anders entschieden: Damals hatten sich die Sachverständigen für eine Beschränkung ausgesprochen, das BMG war der Empfehlung aber nicht gefolgt. Quelle: apotheke-adhoc.de

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