Apothekenbetriebsordnung

ÄNDERUNGSENTWURF NOCH IM MAI

Die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung nimmt konkrete Formen an: Ende Mai will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf vorlegen und zur Abstimmung an die Fraktionen geben.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Danach können die Verbände – in der Regel vier Wochen – Stellung zum Entwurf nehmen. Eine Abstimmung im Kabinett ist nicht zwingend notwendig, da es sich bei der ApBetrO um eine Verordnung handelt. Wenn keine weiteren Ressorts mit der Sache befasst sind, leitet das Kanzleramt die Verordnung an den Bundesrat weiter. Das Abstimmungsverfahren in der Länderkammer dauert normalerweise rund sechs Wochen. Wenn der Bundesrat nur „mit Maßgaben“ zustimmt, muss sich das zuständige Ministerium erneut mit der Verordnung befassen.

Ob das BMG nach den insgesamt vier Personalwechseln an der Spitze überhaupt seinen Zeitplan einhält, bleibt abzuwarten: Morgen übernehmen Daniel Bahr und Ulrike Flach in der Friedrichstraße von Dr. Philipp Rösler und Stefan Kapferer das Kommando, die beide ins Bundeswirtschaftsministerium wechseln. Andererseits ist Bahr als neuer Ressortchef mit der Materie bestens vertraut: Der bisherige Staatssekretär hatte über das zuletzt bekannt gewordene Eckpunktepapier persönlich mit den Regierungsfraktionen korrespondiert.

Die Gesundheitsexperten von CDU und FDP waren etwas verschnupft, dass sie zuvor nicht in die Beratungen einbezogen worden waren. Ulrike Flach, bislang gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, hatte das Vorgehen als Beispiel bezeichnet, wie es in der politischen Landschaft in Berlin nicht laufen solle. Ab sofort ist Flach als neue parlamentarische Staatssekretärin im BMG unmittelbar beteiligt. Quelle: apotheke-adhoc.de

×