Impfungen in der Apotheke
PKA-Fortbildung

Mehr Impfungen in der Apotheke 
Tot oder lebendig? 

Sie sind bestimmt auch schon gespannt, welche neuen Kompetenzen auf die Apotheken zukommen. Ein Bereich betrifft die Impfungen: Möglicherweise darf bei entsprechender Qualifizierung und räumlichen Voraussetzungen mit weiteren Totimpfstoffen geimpft werden.  

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Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
01. Mai 2026

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Impfstoffe einzuteilen. Eine altbewährte Art der Einteilung ist dabei die Unterscheidung in Lebend- und Totimpfstoffe. Also zwischen lebenden, noch vermehrungsfähigen, aber nicht mehr die Krankheit auslösenden Mikroorganismen wie entsprechend modifizierte Viren oder Bakterien und nicht lebenden, also toten Substanzen. Diese können aus abgetöteten Mikroorganismen, für die Immunantwort wichtigen Teilen von Mikroorganismen oder aus Boten-Erbsubstanz (mRNA) bestehen. Verschiedene Totimpfstoffe können grundsätzlich gleichzeitig appliziert werden. Auch ist ein zeitlicher Abstand zur Gabe eines anderen Totimpfstoffes in der Regel nicht zu beachten. Lebend- und Totimpfstoffe können in der Regel ebenfalls gleichzeitig gespritzt werden. Bei nicht gleichzeitiger Verabreichung von Lebendimpfstoffen sollte in der Regel ein Abstand zu anderen Impfungen von vier Wochen eingehalten werden.

Lernziele

In dieser von der Bundesapothekerkammer akkreditierten Fortbildung lernen Sie unter anderem:

  • den Unterschied zwischen Lebend- und Totimpfstoffen kennen 
  • sowie zwischen aktiven und passiven Immunisierungen kennen und  
  • vor welchen Krankheiten wichtige Impfungen schützen können. 

Die Unterscheidung zwischen Tot- und Lebendimpfstoffen ist schon immer wichtig für Sie als PKA gewesen, denn Lebendimpfstoffe unterliegen auf jeden Fall der Kühlkettenpflicht. Sie müssen für ihre Wirksamkeit lückenlos zwischen 2 und 8 Grad Celsius (° C) im Kühlschrank oder für den Transport in einer Kühlbox gelagert werden. Zu den Lebendimpfstoffen zählen die wenigsten Impfstoffe, mit denen Sie zu tun haben. Im Apothekenalltag am bedeutendsten sind jene gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen). 

Auch der Gelbfieberimpfstoff gehört zu den Lebendimpfstoffen. Er ist als Reiseimpfung für einige Fernreiseziele verpflichtend für die Einreise vorgeschrieben, darf aber nur von speziell zugelassenen Ärzten in ihren Praxen, in Tropeninstituten oder Gesundheitsämtern verabreicht werden. Wo dies in einzelnen Bundesländern im Einzelfall möglich ist, entscheiden die jeweiligen Landesbehörden. 

Aktive oder passive Immunisierung?

Diese Art der Einteilung zum Schutz vor Infektionskrankheiten unterscheidet streng genommen nicht zwischen Tot- oder Lebendimpfstoffen, sondern zwischen Impfstoffen und Sera. Durch Impfstoffe muss der Körper selbst Antikörper oder eine spezielle Art von weißen Blutkörperchen gegen die Infektionserreger bilden. Das erfolgt durch die Gabe von Antigenen, den bereits erwähnten abgeschwächten oder abgetöteten Mikroorganismen, Teilen von Mikroorganismen oder mRNA. Es spricht von einer aktiven Immunisierung, weil der Körper selbst aktiv werden muss. Allerdings braucht dies Zeit und bei vielen Krankheitserregen muss der Impfstoff mehrmals gegeben und in vielen Fällen in bestimmten Abständen aufgefrischt werden, damit das Immunsystem genug Antikörper oder Gedächtniszellen bilden kann.

Falls die Zeit für eine aktive Immunisierung nicht ausreicht oder der Körper aus medizinischen Gründen dazu nicht in der Lage ist, kann zum Schutz gegen einige Infektionserkrankungen auch eine passive Immunisierung durchgeführt werden. Diese erfolgt mit einem Serum (die Einzahl von Sera), das bereits fertige Antikörper enthält. Hier muss der Körper die Antikörper nicht mehr selbst bilden, deshalb heißt es passive Immunisierung.  

Die Unterscheidung zwischen Sera und Impfstoffen ist deshalb für Sie als PKA so wichtig, weil Bestellung und Abgabe von Sera dokumentationspflichtig sind. Da die Antikörper in den Sera aus Blut gewonnen werden, müssen alle Unterlagen nach den Vorgaben des Transfusionsgesetzes (TFG) und der Apothekenbetriebsordnung 30 Jahre aufbewahrt werden. 

Welche Sera kennen Sie?

Im Kühlschrank jeder Apotheke müssen Sera gegen Tetanus für Notfälle vorrätig gehalten werden. Im Fall eines Unfalls kann dann bei unklarem Impfstatus sofort ein passiver Schutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) gespritzt werden. Gleichzeitig kann gegen diese Infektionskrankheit übrigens eine aktive Immunisierung mit dem ebenfalls zum verpflichtenden Notfallsortiment jeder Apotheke gehörenden aktiven Tetanusimpfstoff erfolgen. Viele Sera erkennen Sie an der Endung -gam. Diese Endung steht für Gamma-Immunglobulin, einem synonymen Fachausdruck für Antikörper. Weitere bekannte Sera sind solche gegen die Rhesusfaktor-Blutgruppenunverträglichkeit und gegen die tödliche Viruserkrankung Tollwut (Rabies). 

Neu seit 2024 ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), alle Neugeborenen mit dem antikörperhaltigen Serum Nirsevimab gegen das oft schwere Atemwegsinfektionen verursachende RS-Virus zu schützen. Daneben gibt es noch das antikörperhaltige Serum Palivizumab, das allerdings nur für Frühgeborene und Kleinkinder unter zwei Jahren mit einem Risiko für einen schweren Verlauf zugelassen ist. Der Schutz durch die passive Immunisierung beseht auch hier sofort, hält in diesem Fall aber leider nicht für die gesamte RSV-Saison, sondern muss monatlich wiederholt werden. Der Name RSV steht für Respiratorische Synzytial-Viren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwar von der RSV-Impfung gesprochen. Es handelt sich aber um ein antikörperhaltiges Serum, das Neugeborenen, die in der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, kurz nach der Geburt gespritzt wird, damit sie sofort geschützt sind. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Impfstoff, der für alle Erwachsenen ab einem Alter von 75 empfohlen wird, nicht um ein Serum, sondern um einen echten Impfstoff. Da diese Schutzimpfungen langfristig geplant werden können, sind aktive Immunisierungen möglich, die dann für einen Langzeitschutz sorgen.  

Für Schwangere ist ein Impfstoff zugelassen. Die Impfung sollte möglichst spätestens zwei Wochen vor der Geburt erfolgen, damit nicht nur die Mutter während der Schwangerschaft vor schweren Atemwegserkrankungen geschützt ist, sondern auch das Neugeborene nach der Geburt. Zwei Wochen nach der Impfung ist die Konzentration der mütterlichen Antikörper hoch genug, um einen Nestschutz für das Baby zu gewährleisten. Viele Schwangere bevorzugen, sich selbst impfen zu lassen, um ihrem Baby den Nadelstich bei der passiven Immunisierung kurz nach der Geburt zu ersparen. Die STIKO empfiehlt allerdings wegen der besseren Datenlage zur Schutzstärke des Nestschutzes und der Zeitlänge des anhaltenden Nestschutzes noch die passive Immunisierung des Säuglings. Nach Beendigung der RSV-Saison 2025/2026 im späteren Frühjahr 2026 sollen die Daten ausgewertet und die Empfehlungen eventuell aktualisiert werden.     

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