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OTC-Rabatt/Recht

VERSANDAPOTHEKE DARF NICHT MIT AVP WERBEN

OTC-Rabatte dürfen nicht mit einem Verweis auf den Apothekenverkaufspreis (AVP) beworben werden. Das Landgericht Berlin hielt die Preisvergleiche der Versandapotheke Allgäu für Irreführung der Verbraucher.

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