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Nachgefragt 10/15

UNTERSCHIEDLICHE URLAUBSANSPRÜCHE PTA-GEHALT

Gibt es unterschiedliche Urlaubsansprüche? Ist das Gehalt der PTA angemessen?

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Wir haben Minou Hansen und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Minou Hansen, ADEXA Rechtsanwältin

Wie wird der Urlaub bei Teilzeitkräften berechnet?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, also vier Wochen. Wenn für das Arbeitsverhältnis der Bundesrahmentarifvertrag oder der Rahmentarifvertrag Nordrhein gelten, sind es sogar mindestens 33 Werktage. Unterschiedliche Regelungen je nach Betriebszugehörigkeit gibt es nur dann, wenn die tariflichen Regelungen gelten. Dann erhöht sich der Mindesturlaubsanspruch nämlich nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit auf 34 Werktage.

Wenn im Arbeitsvertrag ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart ist, geht dieser höhere Anspruch vor. Teilzeitkräfte haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Da sich der Urlaubsanspruch immer auf Werktage, also eine 6-Tage-Woche bezieht, muss er umgerechnet werden, wenn man nicht an jedem Tag in der Woche arbeitet. Dann rechnet man 33 : 6 (Werktage) x Arbeitstage = Urlaubsanspruch in Arbeitstagen. Wer also zum Beispiel fünf Tage die Woche und jeden zweiten Samstag arbeitet, rechnet: 33 : 6 x 5,5 = 30,25. Dann muss man pro Urlaubswoche auch nur fünf beziehungsweise sechs Tage Urlaub abziehen. Die Bruchteile hinter dem Komma werden dabei weder auf- noch abgerundet.

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Umschau Zeitschriftenverlag, DIE PTA IN DER APOTHEKE, Petra Peterle, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de.

Bettina Schwarz, BVpta Geschäftsführerin

Sollten PTA nicht mehr verdienen?
Das Gehalt der PTA richtet sich entweder nach dem jeweils geltenden Gehaltstarif oder wird einzelvertraglich individuell festgelegt. Ob die Bezahlung gerecht ist und wie viel Gehalt man verlangen kann, sind Fragen, die man sich während des Berufslebens sicher das ein oder andere Mal stellt. Es ist für den Einzelnen so aus dem Stegreif oft schwierig den Wert seiner Arbeitskraft richtig einzuschätzen. Anhand des Gehaltstarifs kann man sich eine Übersicht verschaffen, welcher Lohn branchenüblich ist.

Gerade Berufsanfänger können so ihren Wert besser einschätzen und sich daran orientieren. Die Größe und der Umsatz der Apotheke sind sicherlich ebenso gute Anhaltspunkte bei Gehaltsverhandlungen wie die Anforderungen, die an den Arbeitnehmer in seiner Position gestellt werden. Darüber hinaus sollte man nie die eigene berufliche Qualifikation, die man währendseines Berufslebens erwirbt, vergessen. Ist man sich dieser bewusst, fällt es oft leichter, eigene Vorstellungen gegenüber dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Eine entsprechende Honorierung durch diesen trägt sicherlich zu einer Zufriedenheit des Arbeitnehmers bei.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 10/15 auf Seite 67.

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