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Tipps für Reisende

ÜBER DEN WOLKEN …

Ohne Kontrolle kommt kein Passagier ins Flugzeug und kein Arzneimittel durch den Sicherheitscheck. Daher ist es wichtig, die Bestimmungen zur Mitführung von Medikamenten zu beachten.

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Urlaubszeit ist Reisezeit und für viele beginnen nun die letzten Vorbereitungen für die schönsten Wochen im Jahr. Wer den Koffer packt, sollte auch an die Gesundheit denken, denn im Ausland sind Arzt und Apotheker in der Regel weit entfernt. Eine Erste-Hilfe-Ausstattung sollte nicht fehlen, zudem ist Patienten mit Dauermedikation zu raten, die benötigten Medikamente in ausreichender Menge sowie zusätzlich eine Reserve dabei zu haben.

PTA und Apotheker sollten ihre Kunden daher im Beratungsgespräch darauf hinweisen, dass sie die doppelte Menge an erforderlichen Arzneimitteln einstecken, sodass in Notfällen immer Ersatz vorhanden ist. Mit ins Gepäck gehören der Impf-, Allergie-, Diabetikersowie der Antikoagulationsausweis oder Gerinnungspass, zusätzlich bieten Kopien der letzten Arztbriefe in Notfällen eine sinnvolle Hilfestellung. Auch die Mitnahme des Blutgruppenpasses ist sinnvoll, da vielerorts bei zweifelhaften Blutkonserven eine wechselseitige Spende lebensrettend sein kann.

Einfuhrregeln beachten Seit 2006 dürfen Flüssigkeiten nur noch in begrenzter Menge mit an Bord von Flugzeugen genommen werden. Trotzdem sollte jeder Passagier, der regelmäßig und im Notfall einzunehmende Medikamente benötigt, diese unbedingt im Handgepäck mitführen. Manchmal kommen auf diese Weise beachtliche Mengen an Flüssigkeiten, Salben oder Tabletten zusammen, auf die der Zoll schon einmal, insbesondere in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Saudi-Arabien, misstrauisch reagieren kann.

Doch auch in anderen Regionen wird die Einfuhr von Arzneimitteln kontrolliert. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch sowie eine vom Mediziner ausgefüllte und abgestempelte Medikamentenliste mitzunehmen, in welcher der Name, die Dosierung und die Zusammensetzung des Präparates verzeichnet sind, sodass der Eigenbedarf klar ersichtlich ist. Sollten im individuellen Fall Zweifel über die Medikamentenmitnahme bestehen, erteilt die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland eine rechtsverbindliche Auskunft über die reisemedizinische Versorgung.

Ein weiterer, auf Reisen zu beachtender Aspekt ist die Zeitumstellung, da sich daraus oft Schwierigkeiten bei der Anwendung einiger Substanzen (z. B. Insulin oder Antibabypille) ergeben, die in regelmäßigen zeitlichen Intervallen eingenommen werden. Daher empfiehlt es sich, vor einem Flug über verschiedene Zeitzonen früh genug einen Arzt zu konsultieren, um die Medikation zu besprechen. Gleichzeitig sollten Urlauber abklären, welche Impfungen ratsam sind.

Weitere Hinweise Erinnern Sie thrombosegefährdete Kunden daran, dass langes Sitzen im Flieger mit einem Risiko einhergeht. Die beste Vorbeugemaßnahme bei Langstreckenflügen ist Bewegung, zudem das Tragen von Kompressionsstrümpfen. Außerdem sollte man viel trinken, damit das Blut nicht „eindickt“. Kühl zu lagernde Medikamente gehören nicht in das normale Reisegepäck, da es im Frachtraum zu kalt wird (Temperaturen unter dem Gefrierpunkt). Raten Sie Ihren Kunden, sich vor Urlaubsantritt bei der Fluglinie darüber zu informieren, ob es eine Möglichkeit gibt, das Arzneimittel an Bord im Kühlschrank aufzubewahren.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 07/14 auf Seite 24.

Martina Görz, PTA und Fachjournalistin (FJS)

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