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Apothekengewerkschaft/Gehaltstarifvertrag

TGL NORDRHEIN: NEUER TARIFVERTRAG

Die Apothekengewerkschaft ADEXA und die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TGL) Nordrhein einigten sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag, der ab 1. September 2012 gilt.

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Für Berufsanfänger steigen die Einstiegsgehälter überproportional. Die Vergütung für Pharmazeuten im Praktikum wird im ersten Halbjahr auf BAföG-Niveau angehoben. Zum 1. Januar 2013 tritt außerdem ein Tarifvertrag zur leistungsorientierten Vergütung (TV LOB) in Kraft, mit dem weitere 1,5 % erreicht werden können. Die Gehälter steigen um 48 bis 150 Euro monatlich. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2013, der LOB-Vertrag endet am 31.12.2014.

Es wurde laut ADEXA darauf Wert gelegt, die unteren Gehaltsgruppen stärker anzuheben, um einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Fach- und Nachwuchskräfte seien die Basis einer jeden Apotheke. ADEXA und TGL wollen mit diesem Tarifabschluss dafür sorgen, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben zu halten und Nachwuchs zu motivieren, sich für die öffentliche Apotheke zu entscheiden.

Die Apothekengewerkschaft fordert weiterhin eine angemessene Honorierung der Leistungen von Apotheken an die politisch Verantwortlichen erhalten. Apotheken müssten wirtschaftlich auf eine bessere Basis gestellt werden, das sei, gerade im Hinblick auf die gestiegenen Auflagen durch die Apothekenbetriebsordnung, für die adäquate Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt und in den kommenden Jahren absolut notwendig.

Apothekenleiter können zum Jahreswechsel entscheiden, ob sie den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für ihre Mitarbeiter anwenden, und müssen dies dann individuell und schriftlich mit ihren Angestellten vereinbaren. Ziel von LOB ist es, die eigenverantwortliche und selbstständige Arbeit sowie die Arbeitszufriedenheit zu fördern, die Kommunikation und Zusammenarbeit zu verbessern und eine positive Feedbackkultur in der Apotheke aufzubauen bzw. zu unterstützen.

Dafür ist für die Laufzeit ein jährliches Volumen von 1,5 % des tariflichen Grundgehalts vereinbart worden. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche und soziale Kompetenz, die Methodenkompetenz und die Arbeitseffizienz. Quelle: adexa-online.de

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