Frau im Labor © Kzenon / stock.adobe.com
© Kzenon / stock.adobe.com

Kosmetik

SICHERHEIT GEHT VOR

Bevor ein neues Shampoo, eine Gesichtscreme oder Bodylotion im Regal stehen, kommen die Produkte noch einmal auf den Prüfstand. Was wird bewertet? Welche Anforderungen an die Produkte gibt es?

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Im Durchschnitt verbringt jeder Verbraucher in Deutschland circa 5,1 Stunden in der Woche mit Produkten der Schönheitspflege. Nicht nur morgens im Bad, auch im Laufe des Tages wie zum Beispiel beim Händewaschen und abends beim Reinigen und Abschminken befinden sich Kosmetika im unermüdlichen Dauereinsatz. Da ist es gut zu wissen, dass die Produkte sicher sind und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

In der Gesetzgebung verankert Die Anforderung an die Sicherheit kosmetischer Mittel bestand schon immer. Seit 1997 ist im Gesetz festgelegt, dass die Kosmetikhersteller für jedes Produkt eine gesundheitliche Sicherheitsbewertung vornehmen müssen – und zwar bevor es in den Markt eingeführt wird. Speziell ausgebildete Experten, die sogenannten Sicherheitsbewerter, haben hierbei die Aufgabe, zu belegen, dass die Produkte und alle darin enthaltenen Inhaltsstoffe gesundheitlich unbedenklich sind.

Anspruchsvolle Aufgabe Die Sicherheitsbewerter müssen bei ihrer Beurteilung sehr viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigen, insbesondere unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. So macht es einen Unterschied, ob ein Produkt nur kurz unter der Dusche auf die Haut aufgetragen und dann abgewaschen wird oder in Form einer Körperlotion für längere Zeit auf der Haut verbleibt. Die Experten achten dementsprechend auf die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe, die Anwendungsdauer, Anwendungshäufigkeit und den Anwendungsort. Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen, durchaus in einer bestimmten Dosierung in einem kosmetischen Produkt verwendet werden. Schließlich gilt auch für Kosmetika der pharmakologische Grundsatz, dass die Dosierung eines Stoffes ausschlaggebend dafür ist, ob die Substanz förderlich oder schädlich wirkt.

Unverträglichkeiten ausschließen Die Hersteller bewerten außerdem auch die Verträglichkeit eines Produkts. So werden vor der Markteinführung Studien zur Anwendung und Verträglichkeit an Probanden durchgeführt. Es kann dabei aber nie ganz ausgeschlossen werden, dass eine individuelle Unverträglichkeit wie zum Beispiel eine Allergie auftritt. Es kommt jedoch nur selten vor: In Deutschland werden pro Jahr durchschnittlich 1,3 Fälle pro einer Million verkaufter Produkte gezählt. Darüber hinaus überprüfen die Sicherheitsbewerter auch, ob wichtige Anforderungen zur Kennzeichnung erfüllt sind, zum Beispiel, ob die Haltbarkeit der Produkte korrekt angegeben ist oder ob die Inhaltsstoffliste vollständig ist. Genauso wichtig ist die Prüfung, ob die Anwendungs- und Gebrauchshinweise klar und eindeutig sind, damit das Produkt vom Verbraucher sicher verwendet werden kann.

Umfassende Überwachung Auch nach der Markteinführung überwachen die Kosmetikhersteller die Sicherheit der Produkte weiter. Zusätzlich kontrollieren die Behörden der Bundesländer. Die „Chemischen und Veterinär-Untersuchungsämter“ der Länder sind hierfür zuständig und führen regelmäßig Betriebs-, Produkt- und Dokumentationskontrollen durch, um die Sicherheit der Produkte kontinuierlich zu überprüfen. Wesentliche Erkenntnisse daraus fließen auf Bundesebene beim BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zusammen.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 12/18 auf Seite 118.

Birgit Huber, IKW (Industrieverband Kosmetik und Waschmittel e.V.)

×