Frau lernt © jacoblund / iStock / Getty Images
© jacoblund / iStock / Getty Images

Politik

QUO VADIS, PTA?

Seit langer Zeit wird eine Erneuerung der Ausbildung für PTA heftig diskutiert. Wie in allen Berufen müssen Ausbildungsinhalte und die dazugehörige Zeit, die man dafür aufwenden muss, regelmäßig überprüft werden.

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

Die Zeit verändert die Anforderungen, die an die einzelnen Berufe gestellt werden und es ist äußerst wichtig, dass sich die Ausbildung an den Erfordernissen der Realität orientiert. Es hat sicher keinen Sinn, dass die angehenden PTA wochenlang Drogen aus Teemischungen aussortieren, während neue Anforderungen an den Beruf wie beispielsweise der Umgang mit Rabattverträgen und die dahinterstehenden pharmazeutischen Überlegungen nur gestreift werden können. Nachdem jahrelang über die Neufassung der Ausbildung und des Berufsbildes diskutiert wurde, aber keine Gesetzesvorlagen geschaffen wurden, hat Gesundheitsminister Spahn dem Bundeskabinett und Bundesrat einen Vorschlag unterbreitet.

Gesetze, die sich mit der Änderung einer Ausbildung beschäftigen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, der sogenannten Länderkammer. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Gründung der Bundesrepublik hat man dem Bundesrat weitgehendes Mitbestimmungsrecht im Gesetzgebungsverfahren eingeräumt. Es gilt als zentrales Merkmal der föderalen Ordnung. Im Bundesrat ist jedes Bundesland vertreten. Je nach Verteilung der Parteien in den Regierungen der Bundesländer kann die politische Auffassung des Gremiums völlig gegensätzlich zu den Vorstellungen der Bundesregierung sein. Das kann bei geplanten Gesetzgebungsverfahren den Prozess deutlich verlängern.

Findet sich keine Mehrheit im Bundesrat bei der Zustimmung für ein Gesetz, das das Bundeskabinett schon verabschiedet hat, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Dort wird diskutiert und gerungen, um einen Kompromiss zu finden. Dabei kann viel Zeit ins Land gehen und je nachdem, wie die Änderung der bisherigen Ausbildungsordnung ausfällt, brauchen auch die Schulen, die ausbildenden Apotheken und die Überwachungsbehörden Zeit um alles korrekt umzusetzen.

Worum geht es? Bundeskabinett und Bundesrat sind sich in einigen Punkten uneins. Der erste Streitpunkt ist die Länge der Ausbildung. Der Gesetzentwurf sieht im Moment keine Verlängerung der Ausbildung vor. Die Auffassung des Bundesrates ist aber, dass mit den gestiegenen Anforderungen auch die Ausbildungszeit verlängert werden sollte. Idealerweise möchte man, dass sich praktische und theoretische Ausbildung abwechseln. Das Kabinett sieht bei dieser Vorstellung vor allem bei den Schulen Umsetzungsprobleme. Die Länder sehen die mögliche Aussetzung der Beaufsichtigung der PTA durch den Apotheker eher kritisch, während die Bundesregierung an diesem Plan festhalten möchte. Danach könnte ein Apothekenleiter PTA von der Vorlage der Rezepte spätestens nach Abgabe an den Patienten freistellen.

Die Abzeichenerlaubnis gibt heute schon den PTA das Recht Rezepte ohne direkte Vorlage zu beliefern. Erst nach Abgabe müssen die Verordnungen den Apotheker/innen unverzüglich vorgelegt werden. Dabei ist geplant, diese Kompetenzerweiterung an die Abschlussnote zu knüpfen. Im Gesetzesentwurf steht, dass die Abschlussnote mindestens GUT sein muss und die Berufserfahrung mindestens drei Jahre betragen muss. Ob diese Kriterien eine Aussage über die Fähigkeit und die möglichen Folgen daraus ausreichend sind, sollte noch einmal überprüft werden. Bei den Ausbildungsinhalten wurde besonders im Bereich der Chemie „entrümpelt“. Der Arbeitsaufwand der Prüfung von Ausgangstoffen ist durch die Prüfzertifikate und die neuen Techniken deutlich zurückgegangen.

Dies soll sich auch in der Stundenzahl niederschlagen, die die Prüfungen von Arzneistoffen und Ausgangstoffen behandelt. Der Bundesrat ist nicht dieser Meinung und möchte gerne diese Ausbildungsinhalte beibehalten. Verständlicherweise hält sich die Begeisterung der Bundesländer, wenn es um Geld geht, sehr in Grenzen. Bundesgesundheitsminister Spahn sagt schon lange, dass er die im Koalitionsvertrag vorgesehene Übernahme der Ausbildungskosten für Gesundheitsberufe durch den Staat umsetzen will. In seinem Entwurf findet man darüber aber nichts. Die Schulgeldfreiheit ist ein wichtiger Punkt, jungen Menschen den Eintritt in einen Beruf zu ermöglichen und dem Mangel an PTA zu begegnen. Das ist Aufgabe des Staates und es wird höchste Zeit, dass dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst wird. Es bleibt für alle Beteiligten zu hoffen, dass die Einigung über den Gesetzesentwurf schnell kommt. Es ist schließlich allen klar, dass die Ausbildung modernisiert werden muss.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 12/19 ab Seite 68.

Mira Sellheim, Apothekerin und Delegierte der Landesapothekerkammer Hessen

×