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PKA-Ausbildung/BMG

NEUE AUSBILDUNG FÜR PKA

Am 1. August 2012 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) in Kraft. Sie löst die Ausbildungsverordnung vom März 1993 ab.

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Die Neuordnung ist notwendig auf Grund genereller Entwicklungen in der Berufsbildung und der Berufsbildungspolitik bei den dualen Ausbildungsberufen. Sie berücksichtigt die Veränderungen in den Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, die auf arbeitsorganisatorische und technologische Entwicklungen im Apothekenbereich zurückzuführen sind. Die neue Verordnung trägt damit den heutigen Anforderungen an die Tätigkeit im Apothekenbetrieb Rechnung.

Bei einer modernen dualen Berufsausbildung kommt es neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fachwissen auch darauf an, dass die Auszubildenden Methoden lernen, um ihre Aufgaben im Berufsalltag bewältigen zu können. Neu ist zum Beispiel die Unterscheidung nach „berufsprofilgebenden“ und „integrativen“ Lehrinhalten.

Zum Ausbildungsabschnitt „berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ gehören Themen wie Warenwirtschaft und Beschaffung, Kommunikation, Preisbildung und Leistungsabrechnung, Beratung und Verkauf sowie apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen. Der Abschnitt „Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ umfasst neben dem Ausbildungsbetrieb u.a. die Themen Umweltschutz, Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft. Quelle: bmg.bund.de

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