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Arbeitsmarkt

MINIJOBS IM APOTHEKENBEREICH

Minijobs sind auch im Apothekenbereich verbreitet. Welche Rolle spielen sie in der öffentlichen Apotheke? Sind das eher kurzfristige Jobs oder bleiben viele Kolleginnen im Minijob kleben?

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Ein Gespräch mit den ADEXA-Vorsitzenden Barbara Neusetzer und Tanja Kratt:

ADEXA hat letztes Jahr eine Online-Umfrage zu Minijobs unter Apothekenangestellten durchgeführt. Welche Rolle spielen solche geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der öffentlichen Apotheke? Sind das eher kurzfristige Jobs oder bleiben viele Kolleginnen im Minijob kleben?

Tanja Kratt: Von den Teilnehmenden hatte ein Viertel den Minijob noch kein Jahr. 14 bzw. 15 Prozent waren bis zu zwei Jahren bzw. bis zu vier Jahren in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Jeder fünfte war immerhin schon fünf bis neun Jahre im Minijob tätig, jeder sechste sogar zehn Jahre oder mehr. Es sind also schon recht viele, bei denen der Minijob eine Art Dauerzustand ist.

Die langjährigen Minijobberinnen sind in der Regel zwischen 40 und 60 Jahren, diejenigen mit 5- bis 9-jährigem Minijob 30 bis 50 Jahre alt. Übrigens waren immerhin zehn Prozent der Befragten Männer. Hier sind es entweder junge Kollegen in der Altersgruppe 20 bis 29 Jahren oder ältere ab 50 Jahren aufwärts.

Ist der Minijob die einzige Beschäftigung oder wird er eher als Nebenjob genutzt?

Kratt: 62 Prozent der Befragten gaben an, dass sie den Minijob aktuell als einzige Beschäftigung haben. 23 Prozent haben daneben noch ein reguläres Arbeitsverhältnis. Mehrere Minijobs gleichzeitig führen nur ganz wenige aus. Das heißt für diejenigen, die den Minijob zusätzlich zum Hauptberuf ausführen, dass sie die Zuverdienstmöglichkeit brauchen oder zumindest schätzen?

Barbara Neusetzer: Ja, das ist in diesem Fall bei den meisten der Grund. Wer einen Minijob dagegen als einzige Beschäftigung hat, gibt dafür in den allermeisten Fällen familiäre Gründe an.

Gibt es auch Kolleginnen, die keine anderen Stellen als Minijobs bekommen?

Neusetzer: Das haben zehn Prozent der Befragten angegeben – das ist also ein eher untergeordneter Grund.

Nutzen denn die meisten den derzeitigen Höchstsatz von 450 Euro pro Monat aus?

Kratt: Das macht von den Befragten ein gutes Drittel, sprich 36 Prozent. Weitere 27 Prozent erhielten 400 Euro im Monat, was dem Höchstsatz bis Ende 2012 entspricht. 20 Prozent bekommen weniger – das variiert zwischen 100 und ca. 375 Euro. Einen sogenannte Midijob, d. h. einen Verdienst oberhalb von 450 Euro, haben nur ganz wenige der Teilnehmer.

Ein Minijob ist ja – zumindest als einziges Arbeitsverhältnis – für die Altersvorsorge nicht sehr effektiv. Nutzen denn die Betroffenen die Möglichkeit, einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen?

Kratt: Ja, das tun immerhin 39 Prozent. Die Möglichkeit, einen Verdienst über 450 Euro hinaus abgabenfrei in einen Altersvorsorgevertrag zu stecken, nutzten dagegen nur fünf Prozent. Die Regelung ist allerdings offenbar auch nicht allgemein bekannt.

Und wie sieht es mit den gesetzlichen bzw. tariflichen Ansprüchen auf Gehaltsfortzahlung aus?

Neusetzer: Schlecht – anders kann man das nicht ausdrücken. Nur 29 Prozent der Befragten gaben an, dass sie erfüllt wurden. Bei 43 Prozent war das dagegen nicht der Fall! Acht Prozent waren ihre diesbezüglichen Ansprüche offenbar gar nicht bekannt.

Auch wenn die Befragung nicht repräsentativ war , ist das doch eine traurige Tendenz für die Apotheken. Die Minijobber werden also auch in vielen Apotheken als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Klasse ohne die ihnen zustehenden Rechte behandelt. ADEXA-Mitglieder sollten sich im Zweifelsfall also an unsere Rechtsberatung wenden. Quelle: ADEXA

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