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Apotheken-Software/Verordnungssoftware

MANIPULATIONSFREIE VERSCHREIBUNG

Was seit Anfang Juli schon in den Arztpraxen Standard ist, soll nach dem Willen der ABDA bald auch für Apotheken gelten: Sie sollen nur noch mit zertifizierter Software arbeiten.

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Die Programme müssen eine manipulationsfreie Verschreibung gewährleisten. Pharma-Werbung darf nur noch speziell gekennzeichnet auf dem Bildschirm erscheinen, das automatische Setzen von aut-idem-Kreuzen ist verboten.

Schon 2006 hatte die große Koalition mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz vorgegeben, dass die Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten nicht durch Werbung manipuliert werden dürfen. Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) daraufhin neue Anforderungen an die Softwarehäuser erarbeitet, die nun verpflichtend geworden sind.

Künftig ist die Werbung in der Verordnungssoftware nur in Form von eigens gekennzeichneten Werbefenstern zulässig. Eine irreführende Darstellung als „Informationsfenster“ ist nicht mehr erlaubt. „Fachliche Inhalte und Werbung haben getrennt zu sein“, heißt es bei der KBV.

Beim Klicken auf die Werbefenster dürfen die Mediziner zudem nicht mehr automatisch zum Ausstellen eines Rezeptes weitergeleitet werden. Wenn der Arzt es wünscht, muss der Hersteller sogar eine komplett werbefreie Software liefern. Dafür müssen die Mediziner aber mehr zahlen.

Der KBV waren zudem Systeme ein Dorn im Auge, die so manipuliert waren, dass bei bestimmten Herstellern oder Präparaten automatisch das aut-idem-Häkchen gesetzt waren. Beim ärzteeigenen Generikaunternehmen Q-Pharm war das Kreuz Teil des Geschäftsmodells. Ab sofort ist dies nur noch zulässig, wenn ein medizinisch begründeter Fall vorliegt. Die Software kann das Kreuz dann in der Patientenakte speichern. Beim Erstellen des Folgerezeptes erscheint das Häkchen dann automatisch.

Auch die sogenannten „Tagesfreischaltungen“ müssen fortan unterbunden werden: In der Vergangenheit konnten Medikamente sofort über die Software verschrieben werden, wenn der Hersteller dafür gezahlt hat. Die Konkurrenzprodukte wurden erst mit dem nächsten regelmäßigen Update freigeschaltet. Unter anderem hatte Ratiopharm vom Vorsprung Gebrauch gemacht – und dabei auch in Kauf genommen, dass zunächst ein zu niedriger Preis angezeigt wurde.

Zudem muss die neue Software Informationen zu Rabattverträgen enthalten. Die Mediziner sollen bereits in der elektronischen Akte sehen, welche Medikamente für den jeweiligen Patienten rabattiert sind. Quelle: apotheke-adhoc.de

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