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Apothekenbetriebsordnung

KABINETT VERABSCHIEDET NEUE APBETRO

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat ihre letzte Hürde genommen und könnte am 1. Juni in Kraft treten.

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Das Bundeskabinett hat die Verordnung inklusive aller vom Bundesrat hinzugefügten Änderungen durchgewunken. Damit endet eine gesetzgeberische Odyssee: Nach mehreren Entwürfen und mehr als 30 Änderungen im Bundesratsverfahren ist von der ersten Version nicht viel übrig geblieben.

Für die Apotheken bringt die ApBetrO trotzdem diverse Neuerungen mit sich: So muss jede Apotheke ein Qualitätsmanagementsystem betreiben. Weiterhin dürfen Pharmazeuten, die gleichzeitig einen Großhandelsbetrieb führen, diesen nicht mehr in den Räumen der Offizin betreiben. Zudem muss den Patienten bei der Medikamentenabgabe aktiv eine Beratung angeboten werden. Für behinderte Patienten muss jede Apotheke einen barrierefreien Zugang garantieren.

Einige brisante Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) fanden allerdings nicht ihren Weg in die ApBetrO: So sollten Filialapotheken von wichtigen Anforderungen befreit werden. Das BMG wollte weder eine Rezeptur noch ein Labor vorschreiben. Auch beim Notdienst sollten die Vorschriften Filialverbünde gelockert werden. Bahr wollte zudem den Botendienst liberalisieren.

Nach heftigen Protesten aus der Unionsfraktion hatte das BMG allerdings einen neuen Entwurf vorgelegt, in dem einige der Erleichterungen nicht mehr vorhanden waren. Durch das Bundesratsverfahren wurden danach diverse Paragraphen gestrichen und einige neue hinzugefügt. Letztlich ließ Bahr prüfen, ob die ApBetrO in ihrer neuen Fassung überhaupt noch sein liberale Handschrift enthält.

Das BMG entschied sich trotz aller Änderungen dazu, die ApBetrO nicht zu streichen, sondern sie dem Kabinett vorzulegen. Beim Ministertreffen gestern Vormittag stand die ApBetrO auf der sogenannten „Top-1-Liste“. Dort werden Gesetzesinitiativen geführt, die von der Regierung ohne Aussprache im Paket durchgewunken und somit beschlossen werden. Quelle: apotheke-adhoc.de

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