Schnecke auf Schulter© Aleksandr Zyablitskiy / iStock / Getty Images

Kosmetik

IST DAS NOCH KOSMETIK?

Kosmetika gibt es für die unterschiedlichsten Bedürfnisse. Manchmal scheint die Abgrenzung zu Produkten anderer Bereiche nicht ganz einfach. Ein Blick in die Kosmetikgesetzgebung hilft hier weiter.

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Gesichtsmasken mit Schneckenschleim, Hanf in der Bodylotion oder Wimpernseren, die die Wimpern länger wachsen lassen? Was zunächst verwunderlich klingt, kann ganz normale Körper- und Schönheitspflege sein. Denn nicht die Exotik der Inhaltsstoffe bestimmt darüber, ob ein Produkt Kosmetik ist oder nicht. Viel wichtiger ist, worin aus Sicht der Verbraucher die überwiegende Zweckbestimmung des jeweiligen Produktes besteht.

Gesetzliche Bestimmungen Die Europäische Kosmetikverordnung definiert kosmetische Mittel als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden. Ihre ausschließliche oder überwiegende Aufgabe ist es, Haut, Haare, Nägel, Lippen, die äußeren Intimregionen oder die Zähne und die Mundschleimhäute zu reinigen, zu schützen, in gutem Zustand zu erhalten, zu parfümieren, deren Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Kosmetika können bis zu einem gewissen Grad auch physiologische Wirkungen haben, immer vorausgesetzt, dass die angepriesenen Verwendungszwecke überwiegend kosmetischer Art sind und dass das Produkt keine signifikante Wirkung auf den menschlichen Metabolismus aufweist.

Der Zweck entscheidet Um Kosmetika von anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Arzneimitteln, Biozidprodukten oder Lebensmitteln, abzugrenzen ist in erster Linie entscheidend, worin aus Sicht der Verbraucher der Hauptzweck des jeweiligen Produktes besteht. So kommt es beispielsweise bei einer Körpercreme, die einen Wirkstoff enthält, darauf an, dass keine medizinische Wirkung ausgelobt wird, sondern nur eine kosmetische, wie zum Beispiel die Pflege der Haut.

Nur dann gilt die Creme auch als kosmetisches Produkt. Ähnlich ist es auch bei der Einordnung eines Wimpernserums. Das Spektrum reicht hier von Produkten, die die Wimpern pflegen und geschmeidig halten bis hin zu solchen, die ausloben, das Wachstum der Wimpern anzuregen. Einige dieser Produkte sind keine Kosmetika, da bestimmte Inhaltsstoffe im Einzelfall den menschlichen Metabolismus zu stark beeinflussen.

Genau geprüft Damit ein Produkt als kosmetisches Mittel eingestuft wird, muss es alle Anforderungen der europäischen Kosmetikgesetzgebung erfüllen. Denn grundsätzlich gilt für alle in Deutschland vertriebenen kosmetischen Produkte, dass diese in der Anwendung sicher sein müssen – sowohl das fertige Produkt als auch die verwendeten Rohstoffe. Die Sicherheit muss vor dem Verkauf von speziellen Experten geprüft werden, den sogenannten Sicherheitsbewertern.

Zu dieser Prüfung gehören der Nachweis der angepriesenen Wirkungen, der Verträglichkeit und die Prüfung der Haltbarkeit. Werden tierische Rohstoffe verwendet, wie beispielsweise bei der Gesichtsmaske auf Basis eines Schneckensekrets, gelten zusätzliche Bestimmungen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die Kosmetikhersteller sind dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen umfassend durchgeführt werden, bevor ein Kosmetikprodukt auf den Markt kommt.

Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER APOTHEKE 12/2021 ab Seite 110.

Birgit Huber, ikw (Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.)

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