© Die PTA in der Apotheke
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Forschung Medizin

GINKGO BILOBA

Die belegte Wirksamkeit gilt nur für Extrakte wie den EGb 761®, die

die Arzneibuchanforderungen erfüllen.

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Demenz – Drei Jahre haben Experten der Zulassungsbehörden aus allen EU-Ländern gebraucht, um die komplette Datenlage zu Ginkgo zu sichten und zu bewerten. Kein Wunder, denn Ginkgo biloba ist das mit Abstand am besten untersuchte pflanzliche Arzneimittel. 199 relevante Untersuchungen gingen am Ende in die Bewertung ein. Die meisten wurden mit dem Spezialextrakt EGb 761® durchgeführt.

Daraus hat das Kommittee für pflanzliche Arzneimittel (Committee on Herbal Medicinal Products, HMPC) der Europäischen Arzneimittelbehörde eine sogenannte HMPC-Monografie erstellt. Dies ist eine Vorlage für Fachinformationen in ganz Europa. Der Bericht des HMPC umfasst stattliche 120 Seiten, so viel weiß man über Ginkgo biloba Extrakt. Was davon ist für die Beratung wichtig? Die Wirksamkeit von Ginkgo-Blattextrakt zur Verbesserung altersassoziierter geistiger Leistungseinbußen und der Lebensqualität bei leichter Demenz ist durch gute Studien nachgewiesen.

Die Monografie empfiehlt, dass täglich 240 Milligramm Ginkgo-Extrakt eingenommen werden, entweder als Einmaldosis oder zweimal 120 Milligramm. Die Behandlung muß mindestens acht Wochen beibehalten werden.

Die belegte Wirksamkeit gilt nur für Extrakte, die die Arzneibuchanforderungen erfüllen: Mit 60 Prozent Aceton extrahiert, quantifiziert auf 22 bis 27 Prozent Ginkgoflavonglykoside und 5 bis 7 Prozent Terpenlactone mit 2,8 bis 3,4 Prozent Ginkgolide A, B, C und 2,6 bis 3,2 Prozent Bilobalid. Der Gehalt an Ginkgolsäuren darf nicht mehr als 5 ppm betragen. Diese Anforderungen erfüllt zum Beispiel der Spezialextrakt EGb 761®, aber weder homöopathische Ginkgo-Präparate noch Nahrungsergänzungsmittel. Schwangerschaft und Überempfindlichkeit sind Gegenanzeigen. Aber auch Stillende, Kinder und Jugendliche sollen den Extrakt nicht einnehmen, da diese Gruppen nicht ausreichend untersucht wurden.

Ginkgo sollte nicht zusammen mit dem HIV-Medikament Efivarenz eingenommen werden. Zu Neben- und Wechselwirkung gibt es sonst nichts Neues. Die Hinweise der europäischen Behörde entsprechen im Prinzip dem, was schon seit Jahren aus dem deutschen Beipackzettel bekannt ist. Die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) ist für Bewertung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der Europäischen Union zuständig. Das HMPC der EMA bewertet pflanzliche Arzneimittel.

Quelle: Fachpressetext zu Tebonin®. Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Karlsruhe. European Union herbal monograph on Ginkgo biloba L., folium. www.ema.europa.eu

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 05/15 auf Seite 10.

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