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Der Erreger der ASP ist das Afrikanische Schweinepest-Virus, das zur Familie der Asfarviridae gehört. © Jevtic / iStock / Thinkstock

Afrikanische Schweinepest

GEFAHR FÜRS SCHWEIN

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödliche Virusinfektion, von der ausschließlich Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen und andere Tiere besteht nicht.

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Nicht nur in Osteuropa ist die Erkrankung ein Thema. Auch hierzulande sind die Landwirte besorgt, dass der Erreger auf ihre Bestände übergreifen könnte. Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwerwiegende Folgen für die Wild- und Hausschweinbestände und die Fleischindustrie, denn das Ausbrechen der Seuche würde Milliardenschäden verursachen, und besonders kleinere Betriebe würden großen Schaden nehmen. Auch viele Verbraucher fragen sich, wie gefährlich die Seuche ist und ob eine Gefahr für Menschen besteht.

Übertragung und Symptome Der Erreger der ASP ist das Afrikanische Schweinepest-Virus, das zur Familie der Asfarviridae gehört. Die Afrikanische Schweinepest ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Haus- und Wildschweine mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Morbidität und Mortalität. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die in den afrikanischen Ländern von Lederzecken übertragen wird, die das Virus über Jahre in sich tragen können. Diese Zecken-Gattung ist bisher in Deutschland nicht nachgewiesen worden.

In Mitteleuropa erfolgt die Ansteckung vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut. Da auch der Mensch nach Kontakt zu infizierten Tieren, beispielsweise über schmutzige Hände, das Virus übertragen kann, sind auch kontaminierte Gegenstände wie Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Fahrzeuge und Bekleidung eine wichtige Ansteckungsquelle ebenso wie Speiseabfälle und Schweinefleischerzeugnisse.

Die Inkubationszeit beträgt zwischen 2 und etwa 15 Tagen. Durchschnittlich liegt sie bei vier Tagen. Es werden verschiedene Verlaufsformen unterschieden: Bei der perakuten Verlaufsform verenden die Tiere innerhalb weniger Tage ohne vorher charakteristische Krankheitssymptome gezeigt zu haben. Im akuten Verlauf entwickeln die Tiere sehr schwere Allgemeinsymptome, die sich durch Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen, Atemprobleme, Durchfall und Blutungsneigung, wie zum Beispiel Nasenbluten, blutigen Durchfall und Hautblutungen, insbesondere im Bereich der Ohren, a a des Schwanzes, der unteren Extremitäten sowie im Unterbauchbereich äußern.

Häufig werden eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder Bewegungsunlust und Desorientiertheit beobachtet. Die Erkrankung führt in den meisten Fällen innerhalb von sieben bis zehn Tagen zum Tod des Tieres. Beim subakuten Verlauf sind die Krankheitssymptome weniger intensiv ausgeprägt. Die Mortalität ist geringer als bei der akuten Verlaufsform. Die Afrikanische Schweinepest ist unheilbar. Andere Tiere und auch der Mensch können sich nicht mit dem Erreger infizieren. Auch durch den Verzehr von infiziertem Schweinefleisch besteht kein gesundheitliches Risiko.

Vorkommen der Tierseuche Die Erkrankung war ursprünglich auf Afrika begrenzt. Sie wurde erstmals 1921 in Kenia beschrieben. Das natürliche Erregerreservoir sind Warzen- und Buschschweine, die über längere Zeit infiziert bleiben, jedoch klinisch nicht erkranken. In Europa gab es in den 70er, 80er und 90er Jahren vereinzelte Ausbrüche, zum Beispiel in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Spanien und Portugal, die aber erfolgreich bekämpft werden konnten.

2007 wurden erste Fälle der ASP aus Georgien gemeldet. Von dort gelangte die Tierseuche nach Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation. Von 2012 bis 2014/2015 wurden mehrere hundert weitere Ausbrüche gemeldet. In dieser Zeit breitete sich die ASP auch in die Ukraine, nach Weißrussland und nach Litauen, Polen, Lettland und Estland aus, wo seit 2014 etliche Fälle von ASP bei Wild- und Hausschweinen auftraten. Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in den Wild- und Hausschweinbeständen in Osteuropa immer weiter aus, auch Polen, Baltikum, Moldawien und Rumänien sind betroffen. 2015 erreichte die Tierseuche die EU.

2017 gab es in der Tschechischen Republik an der Grenzregion zur Slowakei erste Fälle bei Wildschweinen. Im Januar 2018 meldeten die tschechischen Behörden, dass zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 mehrere ASP-positive Wildschweine aufgefunden wurden. Insgesamt gab es alleine im Januar 2018 schon 759 Fälle. Die ASP hat sich damit sehr schnell weiter nach Westen ausgebreitet und ist nur noch circa 300 Kilometer von Deutschland entfernt. Sie kommt auch auf Sardinien vor, wo sie bislang nicht getilgt werden konnte.

Vorsichtsmaßnahmen und Bekämpfung Wie bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorgegangen werden muss, ist in Deutschland in der „Schweinepest-Verordnung“ geregelt (Rechtsvorschriften zur Afrikanischen Schweinepest). Beim Ausbruch müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Um eine möglichst geringe Ausbreitung zu erreichen, muss die Wildschweindichte in Deutschland so stark wie möglich gesenkt werden. Im Falle eines ASP-Ausbruchs im deutschen Schwarzwildbestand ist die Intensivierung der Jagd somit eine zentrale Bekämpfungsmaßnahme.

Daneben gibt es großflächige Schutzzonen mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und Beobachtungsgebiete mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie strikte Handels- und Transportverbote. Schweinehalter müssen besondere Vorsicht walten lassen und auf die Einhaltung von strikten Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung achten; insbesondere in der Freilandhaltung. Dazu gehören Sauberkeit von Personal und Geräten, ein eingeschränkter Zugang zu den Stallungen, betriebseigene Schutzkleidung, wildschweinsichere Umzäunung des Betriebes, unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.

Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, das Risiko einer Einschleppung zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. So dürfen Küchenabfälle oder Essensreste nicht an Haus- und Wildschweine verfüttert werden, denn das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und kann sich in Schinken oder Salami bis zu sechs Monate halten. Generell geht von Fleisch- und Wursterzeugnissen, die zum Beispiel von Touristen oder Arbeitskräften aus Ländern, in denen die Schweinepest vorkommt, eingeführt werden, ein hohes Risiko aus.

Diese Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden. Auch dürfen die Reste eines Wurstbrotes nicht entsorgt werden, sondern müssen wieder mitgenommen werden, um zu verhindern, dass Wildschweine, die sich an Mülltonnen bedienen, den Erreger aufnehmen und weiter übertragen. Kontakt zu Lebensmitteln mit Schweinefleisch, die nicht erhitzt wurden, zu Teilen von Schweinen (Häute), zu Gegenständen, die mit Schweinen in Berührung kamen (Kleidung, Jagdwaffen) sowie zu lebenden Schweinen sollte vermieden werden.

Fahrer von LKW in den betroffenen Ländern müssen ihre Fahrzeuge desinfizieren und die Kleidung regelmäßig reinigen und wechseln. Diese nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges muss nachgewiesen werden. Vor einer Reise in ein Nicht-EU-Land empfiehlt es sich, Informationen zum Tierseuchenstatus einzuholen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Haus- oder Wildschweinen besteht. Das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ist grundsätzlich verboten, um ein Einschleppen der ASP und anderer Tierseuchen zu vermeiden.

Wichtig: Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose. Als größte Gefahr für die Einschleppung der Seuche nach Deutschland werden zudem Menschen angesehen und nicht die Übertragung von Tier zu Tier. Ein Impfstoff ist derzeit nicht verfügbar. Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest unter Wildschweinen in Deutschland hat das Friedrich-Loeffler-Insitut (FLI) Empfehlungen für Maßnahmen vorgegeben.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 03/18 ab Seite 26.

Dr. Astrid Zapf, Tierärztin

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