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Versandapotheken/RX-Bonus

DOCMORRIS: VOM RX-BONUS ZUR PRÄMIE

Auch die Versandapotheke DocMorris hat nun wie angekündigt ihr Bonus-Modell umgestellt. Aber die gewohnten bis zu 15 Euro Prämie bleiben den Kunden auf andere Weise erhalten.

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Kunden erhalten künftig zwar nur den gesetzlich erlaubten Rabatt von einem Euro für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel -trotzdem können die Kunden bis zu 15 Euro Prämie erhalten – wenn sie an einem Arzneimittel-Check teilnehmen.

DocMorris will dabei die eingesendeten Rezepte im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie insgesamt überprüfen. Als „Aufwandsentschädigung“ erhalten die Patienten eine Prämie, die sich nach der „Komplexität der Erkrankung und der Medikamententherapie“ richtet.

Die ausländischen Versandapotheken waren gewzungen, ihre Bonusmodelle umstellen, weil Barrabatte auf Rezept verboten sind. DocMorris hatte mit der angekündigten Umstellung bis zuletzt gewartet, am Abend vor In-Kraft-treten des Gesetztes war auf der Homepage nach für die Rezeptboni geworben worden.

Die neuen Rx-Boni von einem Euro entsprechen DocMorris zufolge der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs . Die Karlsruher Richter hatten bereits 2010 entschieden, dass Boni bis zu einem Euro wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Offen geblieben war allerdings die Frage, ob diese Grenze pro Rezept oder pro Arzneimittel gilt.

Ob Prämien statt Boni zulässig sind, wird bereits geprüft. Denn ganz neu ist die Idee nicht: Die niederländische Versandapotheke Postpills zahlt ihren Kunden ebenfalls eine Entschädigung, wenn diese einen Fragebogen ausfüllen. Der Bezug zum Rezeptwert ist hier allerdings noch deutlicher. Die ABDA prüft derzeit, ob es sich dabei um eine Umgehung des Rabattverbots handelt.

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