© Die PTA in der Apotheke
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Interview

DIE ROTE LISTE®

Im April erscheint die neue Auflage des „dicken roten Buches”. Über interessante Fakten zum auflagenstärksten Arzneimittelverzeichnis für Deutschland berichtet Redaktionsleiter Dr. Bernd Jung.

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Was genau ist die ROTE LISTE® und seit wann gibt es sie?
Die ROTE LISTE® enthält Kurzinformationen zu hier zu Lande vermarkteten Humanarzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten,die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Sie richtet sich an medizinisch-pharmazeutische Fachkreise – also Ärzte, Apotheker, PTA u.s.w. – mit dem Zweck, diese über im Handel befindliche Präparate zu informieren.

Die ROTE LISTE® erscheint seit 1933 als Buch und seit 1990 zusätzlich in Form elektronischer Publikationen. Sie wird Arztpraxen, Kliniken und Apotheken in gedruckter Form zugesandt. Im Internet steht sie allen Angehörigen der Fachkreise kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus ist sie in diverse Datenbanken, medizinische Informationssysteme, die Intranets großer Kliniken u.s.w. integriert.

VITA
Dr. Bernd Jung absolvierte sein Pharmaziestudium an der Universität des Saarlandes und sammelte anschließend Berufserfahrung als Apotheker in öffentlichen und Krankenhausapotheken. Nebenbei studierte er mathematische Systemanalyse an der FernUniversität in Hagen. 1989 promovierte er am Max-Planck-Institut für Polymerforschung in Mainz mit einer Arbeit über Computersimulationen von Kunststoffen. In der Folge war er als Redakteur bei verschiedenen wissenschaftlichen und Fachzeitschriften tätig, unter anderem bei Die PTA IN DER APOTHEKE. Seit 2009 ist er Redaktionsleiter der ROTE LISTE®.

Wie kam es zu dem Namen?
Das weiß ich tatsächlich auch nicht – sie hieß bereits in den Dreißigerjahren so und war rot eingebunden. Die ROTE LISTE® wurde damals von der Fachgruppe pharmazeutischer Erzeugnisse der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie publiziert. Vielleicht wollte man sich mit dieser Farbe von der parallel erscheinenden „Grünen Liste” abheben.

Kooperieren Sie mit Verbänden, Institutionen oder Fachgesellschaften?
In der ROTE-LISTE®-Kommission und ihren Arbeitsgruppen sitzen Vertreter der Arzneimittelhersteller sowie der Verbände BPI, vfa und BAH. Außerdem arbeiten wir – insbesondere was die Sonderkapitel betrifft – beispielsweise mit dem Robert Koch-Institut, der deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit sowie der Bundesopiumstelle zusammen. Bei der Entwicklung unseres neuen PatientenInfo- Service haben wir sehr eng mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband kooperiert.

Wie oft wird die ROTE LISTE® aktualisiert?
Wir bringen jährlich eine Buchausgabe heraus – in diesem Jahr bereits die 52ste. Die elektronischen Versionen werden zwei Mal im Jahr aktualisiert.

Gibt es vergleichbare Werke im europäischen Ausland?
Ja, die gibt es, beispielsweise das Arzneimittel-Kompendium der Schweiz, den Austria-Codex in Österreich, FASS in Schweden oder den Dictionnaire Vidal in Frankreich.

Welche arzneispezifischen Informationen finden sich in der ROTE LISTE®?
In den Präparatetexten finden Sie unter anderem Packungsgrößen, Festbeträge, Preise, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Anwendungsbeschränkungen, Hinweise zu Schwangerschaft und Stillzeit, Neben-, Wechselwirkungen, Überdosierungen und Intoxikationen, Warnhinweise, Hinweise sowie Dosierungsempfehlungen.

Die Präparate sind in der ROTE LISTE® nicht alphabetisch angeordnet, sondern nach 88 Indikations- und Wirkstoffgruppen. Innerhalb dieser Hauptgruppen erfolgt eine weitere Untergliederung in Untergruppen, die die Präparate dann alphabetisch sortiert enthalten. Somit stehen vergleichbare Produkte stets nahe beieinander. Natürlich gibt es ein alphabetisches Register sowie ein Wirkstoff- und ein Firmenregister.

Die ROTE LISTE® enthält aber seit langem mehr als „nur” die Präparateeinträge: Sonderkapitel über Doping und Arzneimittel, das Verschreiben von Betäubungsmitteln, Impfempfehlungen, Empfehlungen zu Reiseimpfungen und zur Malariaprophylaxe, das Signaturverzeichnis und vieles mehr machen sie zu einem wichtigen Nachschlagewerk für alle, die beruflich mit Arzneimitteln zu tun haben.

In diesem Jahr ist ein Kapitel über das Grüne Rezept hinzugekommen. Außerdem wurden die E-Nummern-Listen der Zusatzstoffe um die Bezeichnungen der Zusatzstoffzulassungs- beziehungsweise -verkehrsverordnung erweitert, wenn diese von den in der ROTE LISTE® verwendeten Stoffbezeichnungen abweichen.

Sind alle auf dem deutschen Markt zugelassenen Medikamente in der ROTE LISTE® zu finden – wie viele sind es insgesamt?
Die ROTE LISTE® enthält Informationen zu Arzneimitteln sowie bestimmten Medizinprodukten, die hier zu Lande auf dem Markt sind. Nicht enthalten sind Veterinärarzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Die meisten und wichtigsten der in Deutschland zugelassenen Medikamente sind darin zu finden: 7428 Präparateeinträge mit über 29 000 Packungsgrößen sprechen für sich. In diesen Fertigarzneimitteln sind übrigens circa 2200 verschiedene Wirkstoffe enthalten.

Was verbirgt sich hinter dem FachInfo-Service und dem neuen PatientenInfo-Service?
Im Arzneimittelgesetz ist die Pflicht zur Erstellung einer Fachinformation gesetzlich verankert. Jeder pharmazeutische Unternehmer muss für in Deutschland zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen auf Anforderung Fachinformationen zur Verfügung stellen. Im FachInfo-Service der Rote Liste® Service GmbH sind derzeit etwa 8000 Fachinformationen gespeichert und online unter www.fachinfo.de tagesaktuell verfügbar.

INTERNET
Informationen findenSie auch unter:
www.rote-liste.de, www.fachinfo.de,
www.patienteninfo-service.de, www.facebook.com/RoteListe

Diese Fachinformationen sind auch direkt aus den Präparateeinträgen in der Online-Ausgabe der ROTE LISTE® unter www.rote-liste.de erreichbar. Der Beipackzettel in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen. Für blinde und sehbehinderte Personen ist es schier unmöglich, diese wichtigen Gebrauchsinformationen zu erfassen.

Bereits mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes wurden die Arzneimittelhersteller deshalb dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind”. Die Rote Liste® Service GmbH hat zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband den PatientenInfo-Service entwickelt. Unter www.patienteninfo-service.de kann jeder Patient – ganz gleich ob blind oder sehend – gezielt nach Medikamenten suchen.

Gebrauchsinformationen werden hier in vier Formaten angeboten: Normaldruck, das heißt zweispaltiges DIN A4-Format, Großdruck speziell für Sehbehinderte, als Website, die auch elektronisch vorgelesen werden kann, sowie als navigierbares Hörbuch im DAISY-Format.

Seit Anfang Februar hat die ROTE LISTE® auch einen Facebook-Auftritt – was versprechen Sie sich davon?
Wir wollen zukünftig noch mehr im direkten Dialog mit unseren Kunden stehen und dafür bietet Facebook aus unserer Sicht eine gute Plattform. Im Umfeld der ROTE LISTE® passieren eine Menge Dinge, die man als Außenstehender nicht unbedingt erwartet, die aber für unsere Zielgruppe interessant und relevant sind. Nicht zuletzt wollen wir unseren Lesern beziehungsweise Nutzern auf diese Weise die Möglichkeit zur einfachen und direkten Kontaktaufnahme bieten – mit uns und untereinander.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 03/12 ab Seite 110.

Das Interview führte Dr. Petra Kreuter, Redaktion

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