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Kommunikation

DER SEXUELL AUFDRINGLICHE

Wenn Sie ehrlich sind, kommt es doch selten vor, dass man in der Apotheke unerwünschte Avancen bekommt. Umso unsicherer ist man, wenn es dennoch passiert – denn wie verhält man sich richtig?

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Nichts herausfordern Hat der Opi mir jetzt wirklich in den Ausschnitt geguckt? Regel Nummer 1: Wer etwas zeigt, läuft natürlich auch Gefahr, dass es gesehen wird – und zwar von jedem, der das gerne möchte. Aus diesem Grund sollte für berufliche Anlässe stets Kleidung gewählt werden, die keinerlei sexuelle Andeutungen zulässt: Unterwäsche darf nicht rausblitzen, der Ausschnitt ist geschlossen zu wählen und die Kleidung sollte insgesamt nicht durchsichtig sein – auch im Sommer. Vermeiden Sie Kleidung, die stark aufträgt und sorgen Sie dafür, mit Ihrem Auftreten nicht die Phantasie anzuregen.

Einfach überhörenGrenzen setzen Das darf nicht wahr sein, jetzt fasst er mich auch noch an! Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hierzu gehört auch entscheiden zu dürfen, von wem man angefasst wird und von wem nicht. Regel Nummer 3: Setzen Sie deutliche Grenzen, wenn Sie sich in Ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. Hierzu haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Sprechen Sie die Person sofort, kurz, diskret und ruhig an. Sagen Sie zum Beispiel: „Bitte fassen Sie mich nicht an. Ich gehe davon aus, dass das ein Versehen war. Bitte tun Sie das nicht wieder.“ Oder holen Sie sich eine Kollegin oder einen Kollegen zur Hilfe und sprechen Sie die Person erst dann an.

Auch hier ist es wichtig, dass die Reaktion sofort und ruhig erfolgt. Einmal klar gestellt, kann die Sache dabei belassen werden, sofern sie sich nicht wiederholt. Der betreffende Kunde sollte nach Möglichkeit von einer anderen Kollegin bedient und von Ihnen völlig ignoriert werden. Denn der Angreifer könnte sich auch über Ihren Ärger oder Ihre Verunsicherung freuen. Ist der Übergriff eindeutig, sollte die Apothekenleitung allerdings Hausverbot erteilen und Sie gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER Apotheke Sonderheft „Kommunikation und Zusatzverkäufe" auf Seite 24.

Dr. Anna Laven, Apothekerin und Kommunikationstrainerin

Sexuelle Belästigung ist verboten und gesetzlich definiert als „jede Form von unerwünschtem Verhalten sexueller Natur, das sich in unerwünschter verbaler, nicht-verbaler oder physischer Form äußert und das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Die folgenden Beispiele sind nicht geschlechtsneutral formuliert, sollen aber stellvertretend für beide Geschlechter stehen.

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