Betäubungsmittel

BTM-DEPOTS AUCH FÜR PFLEGEHEIME

Der Deutschen Hospiz Stiftung geht die Mitte April vom Bundesrat beschlossene Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) nicht weit genug.

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Es sei zwar zu begrüßen, dass den Patienten in Hospizen künftig ein Schmerzmittelvorrat zur Verfügung stehe, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch. „Es fehlt jedoch für die direkt betroffenen 300 000 Patienten in rund 11 000 Pflegeheimen weiterhin eine gleichlautende Regelung, die eine unabhängige Bevorratung von hochwirksamen Schmerzmitteln für den Notfall ermöglicht.“

Der Bundesrat hatte nur Hospizen und Einrichtungen der ambulanten Palliativversorgung erlaubt, künftig Notfalldepots für Betäubungsmittel anzulegen. Die zuvor vom Gesundheitsausschuss der Länderkammer ausgesprochene Empfehlung, auch Alten- und Pflegeheimen die Möglichkeit der BTM-Bevorratung zu geben, hatte keine Mehrheit gefunden.

„Es ist bedauerlich, dass sich der Bundesrat nicht zu einer Erweiterung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung durchringen konnte“, so Brysch. Die nun gefundene Lösung greife eindeutig zu kurz. Sie benachteilige Patienten in Heimen, weil ihnen der gleichwertige Zugang zur Schmerzversorgung vorenthalten werde. „Schwerstkranke brauchen sowohl in den Pflegeheimen als auch in Hospizen gleiche Verhältnisse. Es darf bei der Schmerztherapie keine Zweiklassengesellschaft geben“, so Brysch. Quelle: apotheke-adhoc.de

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