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Nachgefragt 09/15

AUFHEBUNGSVERTRAG | FAMULATUR

Was ist eigentlich ein Aufhebungsvertrag? Welche Aufgaben haben PTA-Schüler in ihrer Famulatur?

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Wir haben Minou Hansen und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Minou Hansen, ADEXA Rechtsanwältin

Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag soll zwar schriftlich geschlossen werden, ist aber auch wirksam, wenn er nur mündlich vereinbart wurde. Anders ist es bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Sie muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Die einseitige Beendigung kennt man als Kündigung. Sind sich beide Seiten einig, das Arbeitsverhältnis zum Beispiel zu einem Termin zu beenden, zu dem eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich wäre, kann man einen schriftlichen(!) Aufhebungsvertrag schließen.

Wichtigster Inhalt ist dabei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin. Oftmals werden in einem Aufhebungsvertrag auch noch weitere Vereinbarungen getroffen, wie zum Beispiel die Gewährung oder Abgeltung von Urlaubsansprüchen oder die Ausstellung eines qualifizierten und berufsfördernden Arbeitszeugnisses. Falls für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt wird, gehört diese Vereinbarung ebenfalls in den Aufhebungsvertrag. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen. Insbesondere wer im Anschluss daran mit einer Arbeitslosigkeit rechnen muss, kann hier ansonsten gravierende Fehler machen.

Sie sind uns wichtig!
Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine berufspolitische Frage? Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.
Umschau Zeitschriftenverlag, DIE PTA IN DER APOTHEKE, Petra Peterle, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de.

Bettina Schwarz, BVpta Geschäftsführerin

Was geschieht während des vierwöchigen Praktikums?
Während der schulischen Ausbildung ist ein kleines „Berufspraktikum“ sprich Famulatur abzuleisten. Der Leitfaden für die Famulatur dient als Anhaltspunkt für ausbildende Apotheken, um eine einheitliche Ausbildung in dieser Zeit zu sichern. Während dieses Praktikums, das 160 Stunden umfasst, sollen PTA-Schüler so viel wie möglich vom Ablauf in der Apotheke kennenlernen. In der ersten Woche erhalten sie einen Einblick in die Arbeiten einer PKA und arbeiten zum Beispiel bei der Warenbearbeitung oder der Kontrolle der Verfalldaten mit.

In der zweiten und dritten Woche schauen sie der PTA über die Schulter und unterstützen sie unter anderem bei Rezeptur und Defektur, bei der Prüfung von Rohstoffen und Fertigarzneimitteln und der Dokumentation der Ergebnisse. In der letzten Woche arbeiten sie mit dem Apothekenleiter zusammen, helfen bei der Bearbeitung von Rezepten mit, prüfen diese auf Vollständigkeit der Angaben und lernen das Dokumentieren von speziellen Verordnungen kennen. Wie alle anderen Arbeitnehmer auch, haben PTA-Famulanten einen gesetzlichen Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz, die Gewährung von Ruhepausen sowie auf ein Arbeitszeugnis.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 09/15 auf Seite 124.

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