Die Pille ist für Frauen bis 22 künftig beinahe kostenfrei, nur die Zuzahlung muss von über 18jährigen übernommen werden - den Rest übernimmt die Krankenkasse. © drkskmn / iStock / Getty Images Plus

Gesetzentwurf | Kontrazeptiva

KÜNFTIG GIBT ES DIE PILLE BIS 22 AUF REZEPT

Hormonelle Kontrazeptiva werden zukünftig bis zum 22. Geburtstag von den Krankenkassen übernommen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte diesen Gesetzentwurf gestern der Öffentlichkeit vor. Bisher wird die Anti-Baby-Pille nur für Versicherte unter 21 Jahren bezahlt.

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Nach monatelangem Ringen hat sich die Bundesregierung auf diesen Referentenentwurf geeinigt, die auch das Werbeverbot für Abtreibungen neu bewertet. Dieses ist im §219a des Strafgesetzbuches (SBG V) festgeschrieben: Er verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche; Ärzte machen sich strafbar, falls jemand „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Sprich, ein Gynäkologe darf mit Schwangerschaftsabbrüchen kein Geld verdienen. Bundesweit bekannt wurde die Problematik, als eine Frauenärztin, die auf ihrer Internetseite die Durchführung solcher Eingriffe als eine ihrer Leistungen bekanntgab, dafür vor Gericht gestellt wurde.

Nun also kommt die kostenfreie Pille bis 22; nur die Zuzahlung müssen über 18-Jährige übernehmen. „Das hilft jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden“, betonte der Gesundheitsminister. Die Grünen im Bundestag fordern ein noch weiter gehendes Gesetz: Sie möchten einen kostenlosen Zugang zu verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln jederzeit für alle Frauen. Die derzeitige Situation sei nicht vereinbar ist dem Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, argumentieren sowohl Grüne als auch die Linken. Die Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen haben diesen Weg bereits eingeschlagen: Hier wurde beschlossen, Empfänger von Transferleistungen von den Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel zu befreien. In die gleiche Richtung geht auch ein Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: An sieben Standorten in Deutschland bekommen auch Frauen über 20 Jahre verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bezahlt, wenn sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen oder ihr Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt. Studien, beispielsweise von der Bundeszentale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), hätten gezeigt, dass Frauen dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft häufiger ausgesetzt sind, wenn sie staatliche Unterstützungsleistungen beziehen.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Apotheke adhoc  

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