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Apothekenbetriebsordnung/ADEXA

ÄNDERUNGEN BEI APBETRO-NOVELLE

Die Apothekengewerkschaft ADEXA hat den verabschiedeten Kabinettsentwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in weiten Teilen begrüßt.

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Insbesondere die Distanzierung des aktuellen Entwurfs von einigen ursprünglich geplanten Änderungen nahmen die ADEXA-Vorsitzenden zustimmend auf. So profitiere das pharmazeutische Personal davon, dass die bestehende Aufgabenteilung bei der Arzneimittelherstellung nicht aufgeweicht werde. Gleichzeitig trage die im Entwurf enthaltene Übertragung der Beratungsverpflichtung auf nicht approbiertes Personal der Tatsache Rechnung, dass in der Praxis bereits jetzt ein Großteil der Beratungen von pharmazeutische-technischen Assistenten und Pharmazieingenieuren ausgeführt werde. Auch die Leistung des nicht pharmazeutischen Personals werde durch die Aufnahme in die «personelle Besetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb» gewürdigt.

Kritisch sieht die Gewerkschaft die Regelungen für den Notdienst. Hier dürfe keine «übermäßige Belastung» einzelner Mitarbeiter entstehen, wenn zum Beispiel nur eine Apotheke im Filialverbund Notdienst leistet. Schließlich betonen die Arbeitnehmervertreter die Notwendigkeit einer Anpassung der Honorare. Die steigenden Ansprüche sowohl an Apothekeninhaber als auch an Angestellte müssten sich langfristig in einer finanziellen Anpassung der Kassenabschläge und der Rezeptgebühr niederschlagen sowie in jährlichen Gehaltssteigerungen für die Angestellten. Quelle: ah/pharmazeutische-zeitung.de

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