pharmazeutische Dienstleistungen
DAPs-Punkte

pDL für PTA: Überblick und Einstieg

Blutdruckmessen – die meisten PTA haben es hunderte Male gemacht. Was aber ist zu berücksichtigen, wenn Sie es als pharmazeutische Dienstleistung anbieten und abrechnen wollen? Und was ist bei der Inhalationsschulung zu beachten?

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Was ist eine pharmazeutische Dienstleistung?

Ganz grob gesagt: Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sollen Menschen unterstützen, die Arzneimittel einnehmen. Die intensiven Beratungs-Einheiten sollen die Therapietreue verbessern, indem sie komplizierte Arzneiformen erklären und die Angst vor Nebenwirkungen nehmen. Und sie sollen das Risiko einer Polymedikation verringern.

Ein Bild, das Kreis, Entwurf enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.Polymedikation

  • 42 Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland nehmen mindestens fünf Arzneimittel täglich ein.
  • Bei den 75- bis 80-Jährigen sind es bei jedem Dritten sogar mehr als acht täglich.
  • Betroffen sind also insgesamt rund 7,6 Millionen Rentner*innen.
  • Strukturierte Analysen in der Apotheke können helfen, Neben- und Wechselwirkungen gegenzusteuern.

Weil bestimmte Themen besonders beratungsintensiv sind, können Apotheken ihre Beratungsleistung mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Kund*innen abrechnen. Natürlich ist genau festgelegt, welche Dienstleistungen als pDL gelten, wer sie durchführen darf und wie die pDL abzulaufen hat.

Das bedeutet für Apotheken, die pDL anbieten möchten, einerseits mehr Arbeit und Bürokratie. Andererseits stärken sie die Kund*innenbindung. Sie tragen außerdem dazu bei, verstärkt als Heilberufler*innen und nicht nur als Verkaufspersonal wahrgenommen zu werden.

Das sind die 5 pDL

  1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
  2. Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
  3. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  4. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
  5. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Als PTA in Ausbildung dürfen Sie nur die erste der fünf pDL durchführen, mit abgeschlossener Ausbildung auch die zweite. Die letzten drei pDL dürfen nur approbierte Apotheker*innen anbieten, die dazu außerdem eine Fortbildung absolvieren müssen.

Wer, wo, wie?

Der Rahmenvertrag legt fest, dass pharmazeutische Dienstleistungen „in der Apotheke“ stattfinden müssen. Ist es den Kund*innen nicht möglich, in die Apotheke zu kommen, können Sie die pDL auch beim Kunden oder der Kundin zu Hause durchführen – aber nicht telepharmazeutisch.

Anspruchsberechtigt ist jeweils die versicherte Person. Eltern, Ehepartner*in oder Kinder dürfen sie begleiten. Auch eine Vertretung ist möglich, zum Beispiel durch gesetzliche Betreuer*innen oder wenn eine Vorsorge-Vollmacht vorliegt.

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