pharmazeutische Dienstleistungen
DAPs-Punkte

pDL für PTA: Überblick und Einstieg

Blutdruckmessen – die meisten PTA haben es hunderte Male gemacht. Was aber ist zu berücksichtigen, wenn Sie es als pharmazeutische Dienstleistung anbieten und abrechnen wollen? Und was ist bei der Inhalationsschulung zu beachten?

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Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, die Arzneimittel zum Inhalieren verordnet bekommen, haben Anspruch auf die pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“. Und zwar wenn sie ein neues Device verordnet bekommen beziehungsweise das Device wechseln. Hier geht es also um die Handhabung und nicht darum, die Wirkung zu kontrollieren. Die pDL soll die richtige Anwendung und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit fördern.

Ein Bild, das Kreis, Entwurf enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.83 Prozent der Anwendenden machen drei Fehler pro Inhalation. Am häufigsten ist der Fehler, dass sie nicht korrekt einatmen. Auch das komplette Ausatmen vorab ist eine typische Fehlerquelle. Oder mangelnde Koordination oder zu wenig Kraft, um das Device zu bedienen.

Voraussetzung für die pDL ist, dass die Kund*innen in den letzten zwölf Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung erhalten haben und in kein Disease Management Programm eingeschrieben sind. Es gilt dabei die Selbstauskunft, Sie brauchen das nicht zu kontrollieren. Gut zu wissen: Die pDL ist nicht an die Indikationen Asthma oder COPD gebunden. Auch beispielsweise Levodopa-Inhalatoren rechtfertigen die Einweisung und das Üben als pDL.

Ein Bild, das Regenbogen, Farbigkeit, Kreis enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein. Tipp: Schulen Sie jüngere Kinder, die inhalieren sollen, gemeinsam mit den Eltern. Oft unterstützen die Eltern die Kinder bei der Inhalation, es sollten also alle über die korrekte Handhabe Bescheid wissen.

Das Honorar beträgt 20 Euro netto, abrechenbar über die Sonder-PZN 17716783.

Wer hat Anspruch? Besondere Fälle einschätzen

Wenn der Rabattvertrag einen Device-Wechsel vorschlägt, sprechen Sie mit Ihrer Kundschaft darüber und schätzen Sie ein, wie wahrscheinlich es zu Problemen beim Inhalieren kommt. Ist das Risiko hoch, melden Sie pharmazeutische Bedenken an, um das gewohnte Device zu beliefern. Ist das Risiko gering, haben Versicherte Anspruch auf die Inhalationsschulungs-pDL.

Verwendet eine Person verschiedene Devices, beispielsweise einen Ellipta® für die tägliche Medikation und ein Dosieraerosol für Notfälle, können Sie zu jedem der Inhalatoren schulen und sie auch einzeln abrechnen.

Für elektrische Inhalationsgeräte/Vernebler und Inhalierhilfen ist die pharmazeutische Dienstleistung nicht gedacht. Aber wenn Sie die Inhalationstechnik mit einem Dosieraerosol schulen und die Kund*innen eine Inhalierhilfe benutzen (sollen), beziehen Spacer und Co. mit ein.

Natürlich erklären Sie im Rahmen Ihrer üblichen Beratung auch, wie man elektrische Vernebler richtig nutzt. Sie können das nur nicht als pDL abrechnen.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Die Grundlage für die pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ sind die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma und COPD und die Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer. Für die Dokumentation benötigen Sie die Checkliste „Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel“, einmal für den Kunden oder die Kundin und eine Kopie für die Apotheke. Außerdem wieder die Vereinbarung (in Kurzform), die Sie vorab unterzeichnen lassen, das Einverständnis zur Datenspeicherung und die Quittierung der Dienstleistung.

Welche Geräte brauchen Sie?

Das Wichtigste ist, dass die Apotheke Dummy-Geräte zur Hand hat. Mit etwas Hartnäckigkeit können Sie diese von den herstellenden Firmen erhalten. Sie müssen sich nicht von vorneherein alle erdenklichen Devices anschaffen. Organisieren Sie erst einmal die häufigsten. Wenn Sie einen Termin für eine Inhalationsschulung vereinbaren, prüfen Sie, ob Sie das Gerät verfügbar haben, und planen Sie sonst etwas Zeit bis zum Termin ein, um es noch zu ordern.

Ist es ein Gerät, bei dem das Arzneimittel fest verbaut ist, wie ein Diskus®? Dann sollten Sie sowohl für das Apothekenpersonal als auch für Ihre Kund*innen ein Übungs-Device bestellen. Ist das Arzneimittel herausnehmbar, wie bei einem Dosieraerosol, oder werden Wirkstoff-Kapseln in das Gerät eingelegt, wie bei einem Breezhaler®? Dann brauchen Sie nur ein Gerät für das Personal und zusätzlich Patronen oder Kapseln ohne Wirkstoff – die Kundschaft kann ihr eigenes Device nutzen.

Sinnvoll, aber optional, ist ein Tablet, auf dem Sie die Informationsvideos der Deutschen Atemwegsliga vorführen können. Auf deren Webseite und YouTube-Kanal finden Sie Informationen und Anwendungserklärungen zu den verschiedensten Devices in mehreren Sprachen.

Vorführgeräte hygienisch behandeln

Nach der Schulung ist vor der Schulung: Die Vorführgeräte, die Sie in Ihrer Apotheke haben, werden bei der nächsten pDL von anderen Personen benutzt – sie müssen also gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

  1. Vorreinigung: Sichtbare Verunreinigungen entfernen
  2. Vollständige Desinfektion mit Isopropanol 70 % V/V oder Ethanol 80 % V/V:
    entweder Wischdesinfektion, insbesondere an den kontaktintensiven Stellen wie dem Mundstück
    oder bei geeigneten Inhalatoren (z. B. Kapselinhalatoren, Dosieraerosole) besser eine Tauchdesinfektion
  3. Offen trocknen lassen

Sollte es passieren, dass jemand in ein Device atmet, das nicht für eine Tauchdesinfektion infrage kommt, sollten Sie das Demonstrationsgerät für mehrere Tage in Quarantäne nehmen.

Wo können Sie Ihr Wissen auffrischen?

Die ABDA bietet kurze Schulungsvideos für PTA. Sie sollen Ihnen dabei helfen, Fehler bei der Inhalation zu erkennen, die Anwendung gut zu erklären und die Kundschaft passend anzusprechen. Diese Videos sind nicht zum Vorführen während der Schulung gedacht – dafür gibt es stattdessen die Videos der Atemwegsliga.

So schulen Sie richtig

  • Nehmen Sie den Kunden oder die Kundin für die Messung mit in einen separaten, ruhigen Bereich.
  • Gehen Sie die Vereinbarung durch und lassen Sie sie unterschreiben.
  • Prüfen Sie den Zustand des Devices des Kunden oder der Kundin: Ist es verschmutzt oder erkennbar defekt?
  • Führen Sie (im aufrechten Stehen oder Sitzen) die korrekte Anwendung des Devices vor. Erklären Sie, warum bestimmte Schritte sinnvoll sind. Warum muss man vorab ausatmen? Warum muss ein Spray vorab geschüttelt werden? Warum sollte man sich anschließend den Mund ausspülen? Gegebenenfalls können sie hierbei auch ein Video zeigen.
  • Lassen Sie sich anschließend den kompletten Inhalationsvorgang von Ihren Kund*innen vorführen. Analysieren und dokumentieren Sie dabei eventuelle Fehler.
  • Besprechen Sie jeden einzelnen Schritt, der Ihnen aufgefallen ist, und erklären Sie, wie es richtig geht. Gegebenenfalls können sie hierbei auch ein Video zeigen.
  • Üben Sie die Inhalation gemeinsam, bis alles klappt.
  • Geben Sie gegebenenfalls Informationsmaterial mit.
  • Lassen Sie sich die pharmazeutische Dienstleistung quittieren.

Was, wenn die Inhalation einfach nicht klappen will?

Wenn trotz der Schulung und nach wiederholtem Üben Fehler passieren, könnte ein anderes Device besser geeignet sein. Zum Beispiel, weil die Inhalation durch einen Atemzug ausgelöst werden muss, für den die Anwendenden nicht genug Kraft haben. Oder weil die Handhabung motorisch zu kompliziert ist oder weil die Kund*innen bei einer vielschrittigen Anwendung den Überblick verlieren.

Über ein anderes Gerät kann natürlich nur der behandelnde Arzt oder die Ärztin entscheiden, Sie können aber Ihre Empfehlung notieren.

Testen Sie gleich Ihr Wissen im Abschlussquiz und sichern Sie sich 100 DAPs-Punkte!

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