pDL für PTA: Überblick und Einstieg
10 Minuten 100 Punkte
- 1Lernziele
- 2pDL im Überblick
- 3Das braucht eine Apotheke
- 4Risikoerfassung Blutdruck
- 5Inhalationsschulung
- 6Abschlussquiz
01. Februar 2027
Wie fängt die Apotheke an, wenn sie pDL anbieten will?
Den Anfang sollte eine Teambesprechung machen. Die Apothekenleitung informiert alle Mitarbeitenden über die Pläne. Ein*e Dienstleistungsbeauftragte*r wird bestimmt und ist für die weitere Koordination zuständig.
Dienstleistungsbeauftragte definieren die Arbeitsprozesse und pflegen sie in das Apotheken-QMS ein. Dabei kann auf die Prozessbeschreibungen der Bundesapothekerkammer verwiesen werden. Außerdem gehört ins QMS, welche Kolleg*innen für welche pDL qualifiziert sind und wer welche organisatorischen Aufgaben übernimmt. Um Stoßzeiten und Stress zu vermeiden, können Sie auch festlegen, zu welchen Zeiten Sie Termine anbieten.
Für den laufenden Betrieb sollten Sie definieren, wie Termine koordiniert und wo sie festgehalten werden – gibt es dafür einen eigenen Kalender? Außerdem brauchen Sie einen Ort, an dem die Dokumentationsmaterialien vorrätig sind und wo diese nach der pDL aufbewahrt und zur Abrechnung gegeben werden.
Welches Material ist nötig?
Zum einen benötigt die Apotheke Dokumentationsmaterial, zum anderen Gerätschaften für die eigentliche Dienstleistung. Um während der pDL keine Zeit zu verlieren, fügen Sie die Apothekendaten am besten vorab ein.
- Vereinbarung, die Kund*innen vorab mit der Apotheke unterschreiben: Die ABDA bietet eine Kurz- und eine Langfassung als Vordruck. Die Langfassung können Sie sichtbar aushängen oder auf Ihrer Webseite zur Verfügung stellen. Die Kurzfassung verweist auf die Langfassung und wird an die Kund*innen zur Unterschrift ausgehändigt.
- Datenschutzvereinbarung
- Allgemeines Einverständnis zum Erheben und Speichern der persönlichen Daten
- Optional Erlaubnis, um mit den Ärzt*innen Kontakt aufzunehmen und die Ergebnisse der Dienstleistung weiterzugeben
- Optional Erlaubnis, nach zwölf Monaten an einen Wiederholungstermin zu erinnern; elektronisch, telefonisch oder postalisch
- Dokumentation der Dienstleistung, die Sie zusammen mit der unterschriebenen Vereinbarung abheften oder digital speichern – am besten zusammen mit einer Rezeptkopie über den Blutdrucksenker oder das Inhalativum.
- Erfassungsbögen zur Weitergabe an die Kund*innen und/oder deren Ärzt*innen
Für die pDL „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ benötigen Sie ein validiertes Blutdruckmessgerät. Bei der „erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ helfen Ihnen Demonstrationsgeräte, Placebo-Kartuschen und -Kapseln sowie ein Tablet, auf dem Sie Schulungsvideos zeigen können.
Tipp: Werbung machen! Damit Ihre Kund*innen pDL in Anspruch nehmen können, müssen sie erst einmal wissen, dass es diese Dienstleistungen überhaupt gibt – und dass Sie sie anbieten. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie machen das Angebot mit Werbematerialien bekannt, damit die Kund*innen Sie darauf ansprechen – zum Beispiel auf Ihrer Webseite oder mit Flyern.
- Sie sprechen Kund*innen proaktiv an, für die eine pDL in Frage kommt. Zum Beispiel Ihre Stammkundschaft oder wenn jemand ein entsprechendes Rezept einlöst. Hierbei können Sie den individuellen Nutzen betonen, den die pDL genau dieser Person bringt.











