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Betäubungsmittel

NULL-RETAX: GELD ZURÜCK FÜR APOTHEKEN

Im Streit um die Retaxierung von Betäubungsmittelrezepten haben sich Apotheker und Betriebskrankenkassen (BKK) nun endlich auch auf Bundesebene einigen können.

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Bereits im Juni hatten die Apothekerverbände in Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung mit den Betriebkrankenkassen auf Landesebene getroffen, nachdem diese Rezepte über Betäubungsmittel bereits bei kleinen Formfehlern konsequent auf Null retaxiert hatten. Die Einigung sieht vor, dass die Kassen allenfalls den Vergütungsanteil des Apothekers, nicht aber den Warenwert des Arzneimittels retaxieren dürfen.

Diese Regelung soll nun bundesweit gelten. Alle Mitgliedsverbände des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hätten der Vereinbarung zugestimmt oder strebten eine im Wesentlichen gleichlautende Einigung an, teilte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute mit. Apotheker, denen Rezepte aufgrund von Formfehlern retaxiert wurden, erhalten die Beträge demnach in den kommenden sechs Monaten zurück. Mit der bundesweiten Klärung der Problematik hätten Apotheker und Krankenkassen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und «eine gemeinsame verantwortungsbewusste Lösung im Interesse einer reibungslosen Versorgung von Versicherten und Patienten erzielt», heißt es bei der ABDA. Quelle: sch/pharmazeutische-zeitung.de

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