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BfArM

NEUE BETÄUBUNGSMITTELREZEPTE AB 2013

Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2013 neue BtM-Rezepte ausgeben.

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Die alten BtM-Rezepte behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sollten auf keinen Fall alte BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen. Die alten BtM-Rezepte sollten verwendet werden bis sie vollständig aufgebraucht sind. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht.

Warum wird es neue BtM-Rezepte geben?
Die derzeit verwendeten BtM-Rezepte werden einzeln in der Bundesopiumstelle kodiert, das heißt mit einem individuellen Aufdruck versehen, der die Zuordnung der Rezepte zur/zum verschreibenden Ärztin/Arzt eindeutig festlegt. Der Kodierprozess ist aus technischen Gründen sehr zeitaufwendig. Die schnelle und kostenlose Bereitstellung von insgesamt ca. 12 Millionen BtM-Rezepten jährlich wird zukünftig nur möglich sein, wenn das Verfahren in der Bundesopiumstelle deutlich vereinfacht wird.

Was ändert sich bei den neuen BtM-Rezepten?
Die neuen BtM-Rezepte tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende, 9-stellige Rezeptnummer, mit der sie der/dem verschreibenden Ärztin/Arzt eindeutig zugeordnet werden. In jeder Lieferung mit BtM-Rezepten findet sich ein Sendungsbeleg , dem der Nummernkreis der gelieferten BtM-Rezepte zu entnehmen ist. Dieser Sendungsbeleg sollte unbedingt aufbewahrt und der ärztlichen BtM-Dokumentation beigefügt werden.

Um den aktuellen Sicherheitsanforderungen im BtM-Verkehr gerecht zu werden, werden die neuen BtM-Rezepte mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen versehen. Die Echtheit eines BtM-Rezeptes kann in der Apotheke mit einfachen Mitteln überprüft werden. Unter UV-A-Licht (wie bei der Geldscheinprüfung) verändert das weitgehend gelbliche BtM-Rezept seine Farbe und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheint grünlich-fluoreszierend.

Weitere Informationen zum neuen Design und zu den Sicherheitsmerkmalen finden Sie hier: http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Bundesopiumstelle/BtM/neuesBtM-Rezept/Sicherheitsmerkmale.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: bfarm.de 

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