Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
HUSTEN-BEHANDLUNG BEI KINDERN: RISIKO CODEIN
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Ziel ist die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern. Codein wirkt, indem es durch ein körpereigenes Enzym zu Morphin umgesetzt wird. Patienten mit einer bestimmten genetischen Ausprägung wandeln Codein sehr schnell zu Morphin um. Dies kann zu einer Opioidvergiftung führen.
Die Anwendung Codein-haltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern ist 2013 bereits deutlich eingeschränkt worden. Zuvor waren mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression (Abflachung bzw. Herabsetzung der Atmung) bei Kindern bekannt geworden. Mit dem neuen Risikobewertungsverfahren will das BfArM auf europäischer Ebene weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung auch bei der Behandlung von Husten erreichen. Das neue Verfahren umfasst auch Codein-haltige Arzneimittel zur Therapie von Erkältungskrankheiten. Diese sind jedoch in Deutschland, im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, nicht zugelassen.
Das BfArM rät Ärzten, Codein nur nach sorgfältiger Nutzen-Risikoabwägung, in der niedrigsten wirksamen Dosierung und für die kürzestmögliche Behandlungsdauer zu verschreiben. Eltern sollten vor der Husten-Behandlung ihrer Kinder mit Codein auf mögliche Risiken hingewiesen werden und bei einer verlangsamten Atmung sofort einen Arzt informieren. Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Das BfArM gehört als selbstständige Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Aufgabe ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, Risikoüberwachung von Medizinprodukten, Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs sowie eigene unabhängige Forschung zu diesen Themen. Im BfArM arbeiten daran rund 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte.