Ein Mann im weißen Kittel zeigt sein Smartphone, auf dem Display sind Tabletten und das Rx-Zeichen für "verschreibungspflichtig" zu sehen.© Tero Vesalainen / iStock / Getty Images Plus
Rezepte einfach auf das Smartphone bekommen und von dort auch wieder einlösen? Das E-Rezept kommt, bei vielen PTA sind aber noch Fragen offen.

Das sollten Sie wissen

DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM E-REZEPT

Jahrelang wurde es versprochen, nun soll es da sein: das E-Rezept! Wie geplant zum 1. Januar klappte der Start zwar nicht, doch die Testphase kommt ins Rollen – bald könnten die ersten digitalen Verordnungen eintrudeln. Wie geht es konkret ohne das rosa Zettelchen weiter?

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Weniger Papier, kürzere Wege, mehr digitale Sprechstunden, engere Zusammenarbeit und eine verbesserte Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen – das E-Rezept soll nach und nach die bunten DIN A5-Zettel ablösen und für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sorgen. Ganz schön viel Verantwortung für so einen kleinen QR-Code. Doch das System dahinter ist weitaus komplexer. Der Ablauf ist mittlerweile klar:

In der Arztpraxis wird eine Verordnung im Verwaltungssystem erstellt, die der Arzt digital signiert und anschließend auf den Server Fachdienst E-Rezept in der Telematikinfrastruktur (TI) ablegt. Die Patientinnen und Patienten erhalten einen QR-Code, den sogenannten Token, als Zugangsschlüssel zu der Verordnung entweder direkt auf ihr Smartphone oder in ausgedruckter Form auf einem Stück Papier ausgehändigt. Möchte der Patient oder die Patientin das Rezept einsehen oder es digital einer Apotheke zuordnen, können sie dies mit Hilfe einer speziellen App erledigen – dazu benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte und die passende PIN ihrer Krankenkasse.

Wie kommt das E-Rezept in die Apotheke?

Wichtig: Die Arztpraxis schickt die Verordnung nicht direkt an eine Apotheke! In der Apotheke wird der Code gescannt beziehungsweise die zuvor zugewiesenen Daten im Server abgerufen, danach wie gewohnt bearbeitet und auf Wunsch als Botendienst ausgeliefert. Abgerufene Daten werden auf dem Server gelöscht und können nicht mehr eingesehen werden.

So viel zur Theorie. Doch wie sieht die Praxis aus?

Wir haben uns für Sie umgehört und einen kleinen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt.

1. Belieferung und Bearbeitung

Womit scanne ich den Token?

Zum Einscannen kann die Vorrichtung zur Securpharm-Erkennung genutzt werden. Mit Hilfe des Tokens wird das E-Rezept vom Server abgerufen. Wird das E-Rezept vorab per App zugewiesen, entfällt dieser Schritt.

Genügt die Zuweisung oder benötige ich zwingend den Token?

Der (ausgedruckte) Token stellt lediglich eine Einlösungsoption für die Kundinnen und Kunden dar. Wird das E-Rezept elektronisch übermittelt, wird der ausgedruckte Token nicht benötigt.

Muss die eGK des Kunden oder der Kundin auch eingesteckt werden?

Nein. Lediglich der E-Rezept-Kunde oder die -Kundin benötigen ihre eGK, um das E-Rezept via App selbst einzusehen oder zuzuweisen.

Muss ein Ausdruck aufbewahrt werden?

Der ausgedruckte Token ist, einmal eingelöst, wertlos. Sozusagen ein Schlüssel, der nur ein einziges Mal ins Schloss passt. Er kann bedenkenlos weggeworfen werden oder den Einlösenden wieder mitgegeben werden. Unter Umständen befinden sich noch Hinweise zur Dosierung darauf.

Genügt der Token zur Aushändigung der Medikamente?

Nein. In keinem Fall darf ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne gültige Verschreibung abgegeben werden. Das bedeutet, bei einem Stromausfall, technischen Problemen oder Störungen in der Internetleitung kann das Rezept nicht beliefert werden. Daher sollte jede Apotheke über eine Back-up-Strategie verfügen, zum Beispiel über einen LTE-Router, eine Ersatz-SMC-B und einen Ersatz-Router. 

Und wenn was nicht funktioniert? Wer ist Ansprechpartner?

Die Software hat man von jenem Hersteller, die Technik von einem anderen Hersteller. Bei Problemen empfiehlt es sich, sich zunächst an die Firma zu wenden, die die Warenwirtschaft stellt.

Wird es parallel noch Rezepte im Papierformat geben?

Nach abgeschlossener, erfolgreicher Einführung des E-Rezepts wird es nur noch in Ausnahmefällen Muster-16-Verordnungen in Papierformat geben, zum Beispiel bei großflächigem Ausfall der Technik (Naturkatastrophen) oder wenn es für den Verschreibenden nicht anders möglich ist (Hausbesuch oder ähnliches).

Weitere Ausnahme stellen Verordnungen über:

  • Sprechstundenbedarf,
  • Betäubungsmittel,
  • Hilfsmittel,
  • Verbandstoffe,
  • Teststreifen,
  • Ernährungslösungen sowie
  • T-Rezepte dar.

Diese Rezepte können noch nicht digital erstellt werden, es soll aber bald Lösungen hierfür geben.

Welche App kann zum Übermitteln der Daten verwendet werden?

Möchte der Kunde oder die Kundin nicht mit dem ausgedruckten Token in die Apotheke gehen, können die Daten auch per App übermittelt werden. Empfohlen wird hierfür die Gematik-App „Das E-Rezept“, sie ist bereits für iOS und Android oder als Desktop-Anwendung erhältlich. Anscheinend kommt es momentan noch häufiger zu Funktionsstörungen an der NFC-Technik der Endgeräte, woran wohl gearbeitet wird.

Auch Drittanbieter-Apps können verwendet werden (z.B. gesund.de, ia.de oder apotheken.de), es kann allerdings lediglich ein Foto des Tokens an die Apotheke gesendet werden, die diesen dann abscannen muss. Eine direkte Übertragung soll nur mit der Das E-Rezept-App möglich sein. In der Warenwirtschaft erscheint dann der Hinweis, dass ein E-Rezept eingegangen ist. Die Kundinnen und Kunden können das Präparat zur Abholung reservieren oder einen Botendienst anfragen.

Geplant sind ferner Verfügbarkeitsanfragen, Mehrsprachigkeit (in Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch) sowie das Weiterleiten des E-Rezeptes an Freunde oder Familie.

Sind persönliche Daten in der E-Rezept-App sicher?

Ein Rezept enthält sensible Daten und manch einer sorgt sich, dass die Informationen über die Medikation oder gar die Diagnose für jedermann sichtbar wird. Für die Kennung sowie einige Funktionen der Gematik-App werden Drittanbieterdienste in Anspruch genommen. Dies betrifft nach Aussage der Firma nicht die Übermittlung sensibler Daten.

Ein weiterer Sorgenpunkt liegt in der elektronischen Patientenakte (ePA), die mittlerweile von Krankenkassen angeboten wird. Zukünftig soll sie das digitale Verbindungsglied aller Akteure im Gesundheitswesen darstellen, die Kommunikation weiter verbessern und für mehr Patientensicherheit sorgen. Hier können alle Dokumente gespeichert werden, beispielsweise Arztbriefe, Entlassberichte, der Medikationsplan oder Befunde. Wer Zugriff darauf erhält, entscheidet der Nutzer oder die Nutzerin, Zugriffsrechte müssen aktiv zugeteilt werden. Ein zweistufiger Authentifizierungsprozess, Datenverschlüsselung und die Vorkehrungen der Telematikinfrastruktur versprechen Datensicherheit.

Darf nur die betreffende Person das E-Rezept einlösen?

Auch Angehörige dürfen für ihre Kinder, Eltern, Partner eine Verordnung einlösen. Sie können diese auch über ihre App auf ihrem Endgerät empfangen und verwalten.

Können abgerufene Rezeptdaten wieder gelöscht werden?

Ja, wie beim Papierrezept auch haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das E-Rezept wieder „mitzunehmen“, zum Beispiel, wenn Sie es nicht direkt beliefern können und sich keine Einigung findet. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Verordnung im Warenwirtschaftssystem wieder freigeben. Erst dann kann es einer anderen Apotheke zugewiesen werden.

Bekommt jedes Rezept einen Token?

Ja. Jeder (ausgedruckte) Token verfügt über einen Sammel-Code oben rechts, der abgescannt wird. Entscheidet der Kunde oder die Kundin sich dazu, lediglich Teilmengen einzulösen, kann jede Verordnung auch einzeln eingescannt werden, denn zusätzlich zum Sammel-Code hat jede Position ihren eigenen Code.

Können nur Teilmengen abgegeben werden?

Ja, mit dem E-Rezept dürfen Kundinnen und Kunden selbst entscheiden, wann sie welche Verordnungszeile ihres Rezepts einlösen, es behält seine Gültigkeit und Sie können die Teilmengen ebenso abrechnen wie das vollständige Rezept. Die Gesamtdauer der Gültigkeit ändert sich mit dem E-Rezept aber nicht: 28 Tage bezüglich der Erstattung bei der Krankenkasse und drei Monate Gültigkeit der Verschreibung.

Wenn ich den Token scanne, passiert nichts.

Sofern keine technischen Problemen dahinterstecken: Wurde der Token schon einmal verwendet, das E-Rezept also eingelöst, kann der Datensatz nicht mehr abgerufen werden. Ihr Kunde, Ihre Kundin, benötigt einen neuen Token.

Knackpunkt Heimversorgung: Wie läuft die „Rezeptzuweisung“ ab?

Arztpraxen können das E-Rezept keiner Apotheke zuweisen, die freie Apothekenwahl liegt bei den Rezeptempfängern. In der Heimversorgung ist es, mit entsprechendem Vertrag, häufig üblich, dass die Rezepte direkt von der Praxis kommen. Hierfür gibt es noch keine Lösung, die Verordnungen werden wohl vorerst in Papierform vorliegen.

Wie ist es mit Rezepturen, Wirkstoff- oder Freitextverordnungen?

Hierfür bieten Softwarehersteller bereits Lösungen an, sie können alle als E-Rezept bearbeitet werden.

Und Zytostatika?

Stellt Ihre Apotheke Zytostatika her oder rechnet diese für ein Medizinisches Versorgungszentrum ab, verfügt die Software meist über eine spezielle Software, um einen Hash-Code zu erstellen. Hierfür soll es künftig Schnittstellen mit der TI geben, damit auch diese digital abgerechnet werden können.

Glossar Digitalisierung und E-Rezept
● Telematikinfrastruktur (TI):Ein sicheres Informations- und Kommunikationsnetz exklusiv für alle Beteiligten im Gesundheitswesen (z.B. Praxen, Krankenhäuser, Apotheken).
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs): Apps, oder auch browserbasierte Anwendungen, die Krankheiten erkennen oder lindern oder bei der Diagnosestellung unterstützen – sozusagen digitale Medizinprodukte, wie beispielsweise elektronische Pulsmesser oder Meditation-Apps.
Token: Der Data-Matrix-Code dient als Schlüssel, der zum Abrufen des E-Rezepts dient. Dazu wird er in der Apotheke gescannt.
HBA: Heilberufsausweis, mit dem sich Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen etc. für die Nutzung der Telematikinfrastruktur identifizieren können. Für Nicht-Approbierte soll es analog einen eBA geben, jedoch ist dieser noch nicht für jede Berufsgruppe zugägnlich. Das soll sich aber im Laufe des Jahres ändern.
● SMC-B: Der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis ist der Schlüssel für die Telematikinfrastruktur. Mit diesem Ausweis kann man sich als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten des TI authentisieren.
● QES: Qualifizierte elektronische Signatur zur rechtssicheren Signatur von Dokumenten und Datensätzen, sie zählt genauso viel wie die handschriftliche Signatur.
● FiveRx: Automatisches Programm zur Rezeptkontrolle.
● ePA: Die elektronische Patientenakte wird bereits von fast allen Krankenkassen angeboten. Hier laufen alle gesundheitsrelevanten Dokumente einer Person zusammen. Nur diese Person hat Zugriff auf alle Daten und vergibt bei Bedarf Zugangsrechte.

2. Rezeptkorrektur und Abrechnung

Wie füge ich Anmerkungen ein?

Nicht lieferbar, pharmazeutische Bedenken, nach Rücksprache mit dem Arzt angepasst – manchmal müssen ganze Romane handschriftlich auf einem Rezept Platz finden. Künftig wird es hierfür ein Kommentarfeld geben. Alle Anmerkungen können eingetippt und elektronisch signiert werden.

Entfallen Rezeptprüfung oder Rabattartikelcheck?

Nein. Aber zumindest die Prüfung der Formalien wird erleichtert, denn wenn Ihnen ein E-Rezept vorliegt, ist es auch digital von einem Arzt, einer Ärztin, signiert worden. Nach dem Scan werden automatisch Ausstellungsdatum, die Patientendaten und die verordneten Zeilen gecheckt– je nach System ist an dieser Stelle auch eine Zuordnung zu einem Bestandskunden vorstellbar. Rabattartikel werden vorgeschlagen, Importarzneimittel nach gängiger Regelung ausgewählt. Die weitere Bearbeitung läuft aber identisch dem aktuellen Status quo ab.

Was ist, wenn die Arztpraxis Änderungen am Rezept vornehmen muss?

Zumindest fällt künftig das Gerenne nach fehlenden Unterschriften weg. Doch manchmal muss ein Rezept im Nachhinein trotzdem angepasst werden. Dies geht mit dem E-Rezept nicht so einfach. Je nach Änderungsgrund kann das E-Rezept beliefert und mit einem Kommentar versehen oder die Verordnung muss gelöscht und neu ausgestellt werden. Wobei zur Kommunikation mit der Praxis der TI-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) empfohlen wird. Eine KIM-Adresse beantragen Sie am besten bei Ihrem Warenwirtschafts-Dienstleister. 

Benötigt jede und jeder Apothekenmitarbeiter zur Bearbeitung einen HBA?

Nein, um ein E-Rezept zu bearbeiten, wird die SMC-B eingesetzt, die in jeder Apotheke vorhanden sein muss, da sie den Zugriff auf die TI gewährt. Das Warenwirtschaftssystem stellt dabei die sichere Rückverfolgung auf die Person her, die das Rezept bearbeitet hat. Wer allerdings Änderungen an einem Rezept durchführt, muss diese rechtssicher signieren. Eine solche digitale Signatur (QES) ist nur mit Hilfe eines HBA plus PIN möglich. Daher besteht die Empfehlung, dass alle Approbierte über einen eigenen HBA verfügen sollte, PTA über einen eBA. Im Vertretungsfall darf nicht die Signatur einer anderen Person verwendet werden.    

Für jede Rezeptänderung eine neue PIN?

Kleine Änderungen oder Anmerkungen kommen bekanntlich öfter im Alltag vor als man denkt. Es muss nicht jedes Mal der HBA gesteckt und mit PIN authentifiziert werden. Mit der Stapel- oder Komfortsignatur können je nach Systemkonfiguration bis zu 250 E-Rezepte signiert werden, der HBA bleibt dabei einfach stecken.  

Haben Sie erfolgreich ein Rezept beliefert, erscheint es in der Warenwirtschaft mit dem Status „abgegeben“, das entspricht einem bedruckten Papierrezept.
Nun können Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Manuelle Kontrolle: Sogenannte Hochpreiser, auffällige Verordnungen, knifflige Vorgänge – es gibt einfach Rezepte, die schaut man sich lieber noch einmal in Ruhe an. Dazu im System auswählen, komplett aufrufen und gegebenenfalls abändern.
  • Kontrolle via FiveRx: Mit diesem Programm kann schon während der Abgabe eine Kontrolle stattfinden, mit der „synchronen Prüfung“ können Auffälligkeiten eventuell direkt im Kundengespräch besprochen werden. In der „asynchronen Prüfung“ prüft das Programm die bearbeiteten Rezepte en bloc vor der Übermittlung an das Rechenzentrum.

Was schicke ich wann an das Rechenzentrum?

Papier wiegen und eintüten war gestern – zumindest teilweise. Sind die Rezepte bearbeitet und kontrolliert, können sie zur Abrechnung freigegeben werden. Am besten in einem Aufwasch kurz vor dem monatlichen Abholtermin. Denn diesen wird es voraussichtlich weiterhin geben, sodass alle Rezepte gemeinsam mit den restlichen Papierformaten zum Rechenzentrum gelangen.

Dieses E-Rezept-Bundle setzt sich aus

  • dem vom Arzt, der Ärztin, signierten E-Rezept,
  • dem vom Apothekenpersonal signierten Abgabedatensatz (also abgegebenes Präparat, Abgabedatum und so weiter) und
  • der vom Fachdienst signierten Quittung zusammen.

Bei einigen Systemen erfolgt das Abschicken der Daten aktiv durch die Apotheke, andere rufen die Datensätze zwölf Stunden nach Freigabe automatisch ab. 

Ist der Botendienst ab sofort Standardleistung?

Ja. Der Dienst wirbt damit, seine Medikamente dank Digitalisierung vorzubestellen und je nach Verfügbarkeit zeitnah nach Hause liefern zu lassen – ohne, dass man dazu in der Apotheke war. Das gilt auch für das Bereitstellen von Medikamenten in Abholfächern, um eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten zu gewährleisten. Dadurch entfällt aber nicht die Pflicht über ausreichende Information und Beratung nach §20 der Apothekenbetriebsordnung. Entweder wird die Ware durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert oder die Beratung kann telefonisch stattfinden. 

3. Das Wichtigste zum Schluss

Und wann kommt das E-Rezept nun?

Zum 1. Januar sollte das E-Rezept flächendeckend eingeführt sein. Doch aufgrund technischer Schwierigkeiten und daraus resultierenden Sicherheitsbedenken wurde der Start nochmals verschoben. Einen festen Zeitplan gibt es nicht mehr, vielmehr eine quantitative Frist – haben 30 000 E-Rezepte die Testphase durchlaufen, soll es losgehen. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 04.03.2022) wurden 3328 E-Rezepte in der TI erzeugt und verarbeitet.

Angestrebt wird der Startschuss im Sommer, den Fortschritt kann man auf dem neuen Gematik-Dashbord verfolgen.

Weiterführende Informationen und Links
DIE PTA IN DER APOTHEKE: Fortbildung zum Thema E-Rezept „Die Digitalisierung schreitet voran
Gematik-Newsroom:Anleitung E-Rezept Apothekenpersonal
ABDA:E-Rezept und Patienten-App

Quellen:
https://www.apotheken-umschau.de/e-health/e-rezept-723151.html 
https://www.abda.de/themen/e-health/telematikinfrastruktur/e-rezept/ 
https://die-digitale-apotheke.de/wissen/e-rezept/#FAQeRezept 
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles 
https://www.pharmatechnik.de/fileadmin/user_upload/Pharmatechnik/Downloads/XT/XT_eRezept.pdf 
https://www.pta-in-love.de/botendienst-darauf-ist-zu-achten/ 
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pta-live/hba-offene-fragen-fuer-pharmazieingenieure-und-pta-gematik-abda-oder-landesebene/2/ 
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/elektronische-patientenakte-epa-2/ 
https://www.mein-apothekenportal.de/ 
https://www.abda.de/themen/e-health/ 
https://www.abda.de/themen/e-health/telematikinfrastruktur/e-rezept/ 
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/30/abrechnung-ti-komponenten-und-sicherung-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/chapter:2 
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/29/bearbeitung-und-kontrolle-die-wichtigsten-fragen-und-antworten 
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/28/einloesen-und-zuweisen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten 
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/27/ausdruck-scanner-und-transportwege-die-wichtigsten-fragen-und-antworten 
https://www.ptaheute.de/aktuelles/2022/01/04/faq-zum-e-rezept-was-pta-wissen-sollten 
https://www.daserezeptkommt.de/#papierrezept 
https://www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/SMC-B 
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/gematik-veroeffentlicht-e-rezept-zahlen/ 
Vielen Dank an die Kolleginnen, die mich aufgrund ihrer Schulung und ihres Wissens bei der Erstellung unterstützt  haben.

„Die wichtigsten Fakten zum E-Rezept”

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