Eine behandschuhte Hand hält einen Corona-Antigen-Schnelltest zwischen zwei Fingern.
Die ABDA fordert nicht nur, dass Apotheken Corona-Schnelltests an Laien abgeben dürfen, sondern dass sie sie auch durchführen und dafür bezahlt werden sollen. © CrispyPork / iStock / Getty Images Plus

Abgaberegelungen | Antigen-Test

CORONA-SCHNELLTEST BALD DOCH FÜR LAIEN IN DER APOTHEKE?

Von ganz oben gewollt ist jetzt auch der flächendeckende Verkauf von Corona-Schnelltests in den Apotheken: „Angesichts der Pandemie-Erfahrung wäre es schlüssig und vernünftig, wenn Apotheken Schnelltests an Laien abgeben könnten", sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt der Düsseldorfer Zeitung „Rheinische Post“.

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Schmidt wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ein per Selbsttest gewonnenes negatives Ergebnis jedoch „kein Freifahrtschein für nachlässiges Verhalten beim Infektionsschutz sein dürfe. Außerdem müssten danach auch Meldewege und Konsequenzen geregelt sein. „Schon deshalb“, betonte Schmidt, „müssen Tests auf eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung wie COVID-19 im heilberuflichen Umfeld, also bei Ärzten und Apothekern bleiben.“

Die Situation ist für Apotheken zurzeit unübersichtlich, widersprüchlich und manchmal auch widersinnig. So gibt es zwar auf dem Markt zugelassene Schnelltests, aber nur in größeren Verbund-Packungen, die über den Großhandel bestellt werden können. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Abgabe von Schnelltests jedoch nur eingeschränkt möglich, denn die Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) untersagt den Apothekern zurzeit noch, solche Tests an Laien abzugeben – eine Ausnahme gibt es bislang nur für HIV-Tests. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz vorgelegt; unter anderem stehen hier Antigen-Schnelltests im Mittelpunkt.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert, dass diese Tests von Apothekern rechtssicher angeboten und durchgeführt werden dürfen – und diese natürlich auch eine Vergütung dafür erhalten. Was der Bundesregierung eigentlich zupasskommen sollte, denn Deutschlands Labore sind bis an ihre Grenzen mit Testauswertungen ausgelastet. Konkret sollen Schnelltests mithilfe des Gesetzes insbesondere in Kliniken und Pflegeheimen durchgeführt werden können. Bislang sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass meldepflichtige Krankheiten wie das neuartige Coronavirus nur von Ärzten festgestellt werden dürfen.

Die ABDA fordert nun also nicht nur, dass der Corona-Test in Apotheken an Laien verkauft werden darf – sondern dass Apotheker diesen Test auch durchführen dürfen, inklusive Erstattung durch die Krankenkassen. Das flächendeckende Netz der Apotheken biete dafür der Bevölkerung „einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsleistungen“.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quellen:

www.presseportal.de/pm/30621/4738508


www.apotheke-adhoc.de/nc/nachrichten/detail/apothekenpraxis/nun-doch-abda-will-corona-tests-in-apotheken/


www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-sollen-corona-schnelltests-durchfuehren-121174/

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