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Diabetes

CGM-SYSTEME

Neuartige Sensoren messen kontinuierlich den Zuckerverlauf von Typ-1-Diabetikern. Die Kassen übernehmen die Kosten für die dafür notwendigen Geräte und Sensoren aber derzeit nur in Einzelfällen.

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Die Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit weiteren Experten einen standardisierten CGM-Antrag entwickelt, der die Beantragung eines CGM-Systems (Continuous Glucose Monitoring) vereinfachen soll.

Wichtig für eine erfolgreiche Beantragung ist eine ausreichende Dokumentation der bisherigen Bemühungen zu einer guten Stoffwechselkontrolle. Die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche-Diabetes-Hilfe und die Patientenorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) unterstützen die Einführung und Nutzung des neuen Antrages.

Vorteile Ein CGM-Gerät misst den Zucker permanent über einen kleinen Sensor in der Flüssigkeit im Unterhautfettgewebe. Die Geräte geben bei einer drohenden Unterzuckerung einen Alarmton ab. „Diese Echtzeitkontrolle ist keineswegs ein Luxus für Menschen mit Diabetes Typ 1, die ständige Blutentnahmen zur Blutzuckermessung scheuen“, sagt Jan Twachtmann, Vorstandsvorsitzender der DDH-M.

„Einige Patienten schützt die Technologie vor körperlichen Schäden durch Hypoglykämien.“ Dazu zählen für Prof. Dr. Lutz Heinemann von der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGDT) der DDG insbesondere Kinder unter acht Jahren, die vielfach sehr empfindlich auf Insulin reagieren.

Aber auch Erwachsene mit Typ 1-Diabetes mit starken Blutzuckerschwankungen profitieren von einem CGM-Gerät. Das sind beispielsweise Lkw-Fahrer, Seemänner oder Dachdecker, die sich und andere durch eine Ohnmacht gefährden würden. Für diese Berufe stellen CGM-Geräte nicht nur eine Verbesserung der Lebensqualität dar, sie werden sonst möglicherweise an ihrer Berufsausübung gehindert.

Medizinischer Dienst diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt deshalb, dass der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) mit einer Nutzenprüfung beauftragt hat. „Wir hoffen auf eine baldige positive Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Kassen“, sagt Twachtmann von der DDH-M.

Der Jurist weist darauf hin, dass einzelne Patienten schon jetzt eine Kostenübernahme für ein CGM-Gerät durch eine Krankenkasse erhalten können. Dies ist über einen Antrag möglich, der von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) befürwortet werden muss. Die Kriterien dazu sind allerdings streng. So muss der Antragssteller nachweisen, dass der Diabetes bei ihm eine lebensbedrohliche Krankheit ist und keine Alternativen zum CGM existieren.

Verordnung an strenge Auflagen gebunden Heinemann rechnet damit, dass die Verordnung der kostenintensiven CGM-Geräte auch zukünftig an strenge Auflagen gebunden sein wird. „Notwendig sind gut geführte Blutzuckertagebücher über die letzten drei Monate vor Antragstellung“, sagt Heinemann: „Menschen mit Diabetes Typ 1 müssen nachweisen, dass sie mindestens vier bis sechs Messungen am Tag durchgeführt haben.“

Die Verwendung des neuen Formulars soll den Antragstellern einen reibungslosen Ablauf und eine höhere Erfolgschance ermöglichen. Die AGDT arbeitet zudem an einem firmenneutralen CGM-Schulungsprogramm, das voraussichtlich ab Frühjahr 2014 für Verfügung stehen wird.
Der Antrag steht unter www.diabetesde.org/ueber_diabetes/infomaterial/#c23123  zum Herunterladen zur Verfügung. 

Weitere Informationen
diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030/2016770
Fax: 030/20167720
E-Mail: info@diabetesde.org
Internet: www.diabetesde.org oder
www.deutsche-diabetes-hilfe.de
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Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 12/13 auf Seite 26.

In Zusammenarbeit mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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