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Apothekenbetriebsordnung/ApBetrO

AMK: NEUE NOTFALL-SORTIMENTSLISTE

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gibt in einem aktualisierten Merkblatt Empfehlungen, welche Präparate in jeder Apotheke ständig vorhanden sein sollten.

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Nach § 15 Absatz 1 der neuen Apothekenbetriebsordnung, müssen Apotheken bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte für den Notfall vorrätig halten. In der Verordnung fehlen jedoch präzise Angaben, was zu großer Verunsicherung bei vielen Apotheken geführt hat. Die AMK macht in der aktualisierten Liste konkrete Vorschläge zu Wirkstoffen und Darreichungsformen und nennt jeweils einige geeignete Fertigarzneimittel als Beispiele, etwa Clemastin Injektionslösung (5 Ampullen) als Antihistaminikum zur Injektion oder Ultracarbon® Granulat als medizinische Kohle zur Herstellung einer Suspension.

«Die aufgeführten Präparate sind Beispiele, die einen Kompromiss zwischen Notwendigkeit und Praktikabilität bezüglich Menge, Packungsgröße und Lagerstabilität für die öffentliche Apotheke darstellen», bemerkt die AMK. In Anmerkungen zu den einzelnen Punkten finden sich zusätzliche Hinweise wie Dosisempfehlungen, die sich auf Erwachsene beziehen. Quelle: db/pharmazeutische-zeitung.de

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