Gute Vorsätze haben auch ihren Stellenwert in der Politik – das neue Jahr startet mit einigen Reformen. © Olivier Le Moal / iStock / Getty Images Plus

Gesundheitspolitik

2019 ÄNDERT SICH EINIGES IM GESUNDHEITS- UND SOZIALSYSTEM

Das alte Jahr geht nun langsam zu Ende und das neue steht bereits in den Startlöchern. Ebenso wie die Pläne des Kabinetts für einige Gesundheitsreformen in Deutschland. Bereits 2018 hat sich einiges getan: HIV-Selbsttests, Stationsapotheker oder digitale Sprechstunden zum Beispiel. Was dürfen wir für 2019 erwarten?

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Jens Spahn (CDU) ist erst seit März 2018 Gesundheitsminister, hat es aber bereits geschafft, dass in Deutschland wieder um Gesundheitsthemen und –probleme diskutiert wird wie schon lange nicht mehr. Sowohl öffentlich als auch innerhalb der Koalition. Auch für das kommende Jahr stehen einige Punkte auf seiner Agenda. Daneben sind aber noch weitere Sozial-Reformen geplant, die 2019 greifen werden.

Deutschland digital
Im weltweiten Vergleich gilt Deutschland eher als rückschrittig, zumindest was die Digitalisierung angeht. Auch auf dem diesjährigen Digital-Gipfel sollte es eher um Künstliche Intelligenz gehen und doch kam die Rede wieder auf die Funklöcher, die Deutschland laut Expertenmeinung wie ein Schweizerkäse aussehen ließe. Auch im Bereich der Telematik ist noch einiges zu tun – die E-Gesundheitskarte mit E-Rezept und allem was dazugehört, sollte schließlich längst Standard sein. Ein erster Schritt könnte die Umsetzung des 15. SGB V-Änderungsgesetzes darstellen, welches ab 1. Januar 2019 inkrafttreten wird. Im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) sind alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Mit der 15. Änderung werden die Krankenkassen verpflichtet, ab dem 1. Dezember 2019 nur noch elektronische Gesundheitskarten auszugeben, die mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgerüstet sind. Dabei macht man sich die Technologie für den Datentransfer mobiler Endgeräte wie Tablets oder Smartphones zunutze. Damit sollen Versicherte wie Leistungserbringer prinzipiell in der Lage sein, ohne zusätzliches Kartenlesegerät Zugriff auf medizinische Daten sowie telemedizinische Dienste zu erhalten – mittels der elektronischen Gesundheitskarte. Ziel ist es, Kliniken, niedergelassene Ärzte, Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen zu vernetzen, um so die Sicherheit und Effizienz der Behandlung sicherzustellen. So könnten elektronische Patientenakten die Wechselwirkungsgefahr eingenommener Medikamente reduzieren. Welche Dienste und was für Daten und wie das alles einmal mit der verschärften Datenschutzrechtlage konform einsetzbar sein soll, darüber wird sich zurzeit allerdings noch nicht konkret geäußert.

Wartezimmer: Und rasch der Nächste bitte!
Ja, so könnte es bald in deutschen Arztpraxen ablaufen. Ärzte sollen längere Sprechzeiten pflegen, Überweisungen zum Facharzt sollen unbürokratischer ablaufen. Und das nicht nur in großen Städten, sondern auch auf dem Land, wo bereits seit Jahren versucht wird, die infrastrukturelle Versorgung zu verbessern. Sprich: Mehr Ärzte aufs Land zu locken. Ab 1. April soll es das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) möglich machen – egal, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fordert dazu auf, die Mindestsprechstundenzahl für gesetzlich Versicherte von 20 auf 25 Wochenstunden zu erhöhen. Laut einer Umfrage der GKV bieten Haus- und Fachärzte zwar im Schnitt 29 Wochenstunden an, aber 25 Prozent der Befragten gaben an, weniger als 25 Stunden Sprechzeit zur Verfügung zu stellen. Dass auch dieser Teil seine Sprechzeiten anhebe, sieht die GKV als „absolut richtig und notwendig“ an. Beim TSVG mit im Fokus ist die lange Zeit, die viele Betroffene hinter sich bringen müssen, bevor sie bei einer psychischen Erkrankung einen Therapieplatz erhalten, aktuell im Schnitt fünf Monate. Spahns Plan: Speziell geschulte Ärzte und Psychotherapeuten sollen in einer Vorentscheidung festlegen, wer von den Bewerbern welche Therapie bekommen soll. Die Therapeuten sind darüber wenig begeistert, erst jemandem glaubhaft machen zu müssen, dass man Hilfe braucht, bevor man welche bekommt? Doch gerade auf dem Land könnten so Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen schneller einen Therapieplatz bekommen. Das Thema Stadtflucht scheint sowieso politisch hoch im Kurs zu stehen: Die Landesregierungen verschiedener Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, arbeiten zurzeit an einer Landarztquote im Medizinstudium. Demnach sollen bis zu zehn Prozent aller Medizin-Studienplätze an Bewerber gehen, die sich später zehn Jahre lang als Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder drohender Unterversorgung verpflichten. Damit kann sogar der Numerus clausus umgangen werden. Davon erhoffen sich die Länder zusätzlich einen Zugewinn an Medizinstudenten, Abiturienten mit vergleichsweise schlechter Zensur wird so der Zugang zum Studium ermöglicht. NRW startet zum Wintersemester 2019/20 mit dem Modell. Und versprechen und nicht halten ist nicht – es drohen bis zu 250 000 Euro Strafe!

Pflege für die Pflege
Im Jahr 2016 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Experten schätzen, dass es im Jahr 2030 sogar 3,5 Millionen sein werden. Laut Pflegestatistik (2015) arbeiten derzeit etwa 1,1 Millionen Personen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl damit gestiegen, auch immer mehr entscheiden sich für einen Ausbildungsplatz in diesem Sektor. Das Gehalt geht dabei regional weit auseinander. Im Median verdienen Fachkräfte in der Altenpflege 2621 Euro pro Monat, in Sachsen-Anhalt zum Beispiel 1985 und in Baden-Württemberg 2937 Euro im Monat. Mit 25 Jahren Berufserfahrung verdient eine Krankenschwester beziehungsweise ein Pfleger kaum mehr als ein Kollege mit lediglich nur einem Jahr Berufserfahrung. Wir werden immer älter und der Bedarf an Pflegepersonal immer größer. Bereits jetzt zeichnet sich eine Fachkräftemangel-Krise ab, sowohl im Altenpflegesektor als auch im Krankenhaus. Im Februar 2018 veröffentlichten DIE ZEIT und das ARD-Fernsehmagazin Report Mainz die Alltagsschilderungen von fast 3000 befragten Pflegekräften: 200 Überstunden, keine Pausen, keine Zeit für Menschlichkeit – die Befragten zeigten sich wütend, frustriert und verzweifelt. 86 Prozent konnten ihre Patienten nicht adäquat versorgen, 85 Prozent konnten ihre Pausenzeiten nicht einhalten, 80 Prozent konnten die Hygienerichtlinien nicht einhalten, 75 Prozent haben bereits eine Überlastungsanzeige geschrieben, um einige Punkte der Befragung zu nennen. Die Politik musste also reagieren und beschloss unlängst das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege sollen den Alltag der Fachkräfte verbessern. Konkret bedeutet dies:

  • 13 000 Stellen sollen in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden.
  • Jeder Einrichtung stehen einmalig 12 000 Euro zur Verfügung um zur Entlastung die Digitalisierung zu fördern.
  • Ambulante Dienste werden durch eine bessere Honorierung der Wegzeiten gefördert.
  • Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett soll künftig vollständig von den Kostenträgern (GKV und PKV) refinanziert werden.
  • Tarifsteigerungen werden ebenfalls von den Kostenträgern refinanziert.
  • Die Azubi-Gehälter im ersten Lehrjahr werden vollständig refinanziert.
  • Der Krankenhausstrukturfonds wird fortbestehen und mit einer Milliarde Euro jährlich bestückt.
  • Es sind Sanktionen für die Krankenhäuser geplant, die sich nicht an eine bestimmte Mindestpersonalausstattung halten.

Die Reaktionen auf das Gesetz, das ab 1. Januar 2019 Inkrafttreten wird, sind gemischt – bei den Betroffenen stößt das Werk nicht nur auf Zustimmung. Aber nicht nur Fachpersonal, auch der Steuerzahler wird in Zukunft mehr von der steigenden Pflegebedürftigkeit mitbekommen, denn irgendwie muss das Ganze ja auch finanziert werden. Und da wir in einer Solidargemeinschaft leben, bedeutet dies: Der Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung wird steigen und zwar auf 3,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr auf 3,3 Prozent. Möglich macht dies das 5. SGB XI-Änderungsgesetz (Beitragssatzanpassung SGB XI). Die Länderminister setzen sich jetzt dafür ein, mit einem Zuschuss aus Steuermitteln eine weitere Belastung der Beitragszahler und eine Erhöhung der Eigenanteile zu verhindern. Denn generell zahlt eine Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten, sondern nur einen Teil (Bezuschussung). Im bundesweiten Schnitt kommen so rund 1800 Euro für Betroffene und Angehörige im Monat zusammen.

Bitte keine Skandale mehr
Davon hatte Deutschland 2018 wirklich genug. Doch was macht der Hersteller Lunapharm nun eigentlich? „Die Anordnung zum Ruhen der Herstellererlaubnis gilt fort“, teilte das Gesundheitsministerium in Potsdam vor kurzem mit. Nun ja, das Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Krebsmedikamenten, die in Griechenland gestohlen wurden, ist eben noch in Gange. Der Bottroper Apotheker, der traurige Berühmtheit durch „gepanschte“ Zytostatika erhielt, schaffte ebenso seinen Teil zur verstärkten Unsicherheit gegenüber Krebsmedikamenten. Und von den Valsartan-Rückrufen soll hier gar nicht angefangen werden. Aber man lernt ja auch aus Fehlern. Wie kann also die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden? Zum Beispiel durch Securpharm. Das Programm läuft im Februar 2019 an, Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier. Für die zytostatikaherstellenden Apotheken bedeutet das eine feste Honorierung der Herstellung in Höhe von 110 Euro plus der Vergütung des reellen Einkaufspreises durch die Krankenkasse. Zusätzliche Inspektionen sollen die Patientensicherheit verbessern. Lieferengpässe sollen vermieden, Rückrufe transparenter gestaltet werden. Die Krankenkasse kann ab 2019 zum Beispiel Regressanspruche beim Hersteller geltend machen, wenn es Mängel am Produkt gibt. Bundesbehörden können künftig an Inspektionen von Herstellerbetrieben in Drittstaaten teilnehmen und Informationen über Wirkstoffhersteller von Fertigarzneimittelmitteln sollen öffentlich gemacht werden. Ist dann doch etwas mit dem Präparat, erhält der Versicherte künftig zuzahlungsfrei ein neues, Rabattverträge sollen sich zugunsten der übergangslosen Versorgung anpassen, um Lieferengpässe zu vermeiden. Auch einen Fahrplan für das elektronische Rezept (angeblich bis spätestens 2020) enthält das Gesetz. Bis alles am Ende umgesetzt ist, stehen noch einige Änderungen unter anderem im Grundstoffüberwachungs-, Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz an.

Mehr Netto vom Brutto
Gut, der Steuerzahler muss etwas mehr zahlen, er wird aber auch entlastet. Und zwar durch die Paritätsregelung des Krankenversicherungsbeitrages. Dieser wird zwar bereits zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, aber das gleiche gilt nun auch für den Zusatzbeitrag, dank Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Zusätzlich haben nach Informationen von Stiftung Warentest 18 Krankenkassen zum Jahreswechsel eine Senkung des Zusatzbeitrages angekündigt. Es ist ja bereits bekannt, dass der Gesundheitsminister Spahn die Krankenkassen zum Abschmelzen ihrer Rücklagen bewegen möchte – dies wäre ein möglicher Schritt. Laut Ministerium sind die Finanzpolster Ende September 2018 auf 21 Milliarden gestiegen, Spahn sagte dazu in einem Interview mit der BILD: „Die Krankenkassen horten weiter das Geld der Beitragszahler. Sie haben inzwischen das Vierfache der Mindestreserven auf der hohen Kante. Das ist einfach zu viel.“ Zustimmung erhält er von SPD-Chefin Andrea Nahles, die Grünen wiederum kritisieren den Zeitpunkt der Beitragssenkung. So sollen die Rücklagen nicht „der Entlastung der Arbeitgeberbeiträge dienen.“ Eine ähnliche Meinung vertritt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

In der Gyn ist was los
Auch in der Frauenheilkunde gibt es ab nächstem Jahr wohl einige Neuerungen. Da stünde zum Beispiel die Entscheidung an, ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie 21 Kassenleistung werden sollten. Zugelassen sind die Verfahren ja schon, nur müssen sie zurzeit noch selbst finanziert werden. Warum also die Aufregung? Dahinter versteckt sich eine ethische Debatte: Inwieweit kann man es zulassen, dass ungeborenes Leben willentlich selektiert wird. Haben Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen nicht das gleiche Recht zur Welt kommen zu dürfen? Befürworter kontern mit der aktuell durchgeführten Nackenfaltenmessung, die als äußerst ungenau gilt und lediglich nur eine rechnerische Wahrscheinlichkeit für einen genetischen Defekt angibt. Auch bei gesunden Kindern kann der Wert erhöht sein. Knifflig. Ebenso die Debatte um das Werbeverbot um Abtreibungen. Eine Gießener Ärztin wurde 2018 vor Gericht angeklagt, auf ihrer Homepage für Abtreibungen zu werben. Sie berichtigte, sie wolle nur über diese Dienstleistung informieren. Man gab ihr nicht Recht, aus juristischer Sicht verstoße sie gegen den Paragrafen 219a (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche). Die SPD würde den Paragrafen gerne reformieren, die Bundesregierung tagte vor kurzem deshalb. Im Januar 2019 soll entschieden werden, der Plan sieht eine Änderung vor, sodass Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. „Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben“, betonte Kanzleramtschef Helge Braun. Die Opposition zeigte sich enttäuscht, es bleibt spannend, was letztlich beschlossen werden wird.

Und sonst so?
Neben gesundheitspolitischen Maßnahmen ändern sich noch einige weitere Regelungen für den deutschen Steuerzahler:
• Verbilligte Jobtickets sind ab Januar 2019 gänzlich steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer es zusätzlich zum Lohn erhält. Der öffentliche Nahverkehr soll dadurch gestärkt werden.
• Steuerliche Vorteile für alle, die einen elektro- oder hybridangetriebenen Dienstwagen nutzen.
• Höhere Sachbezugswerte für Arbeitnehmer. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten oder Unterkünfte.
• Auch Minijobber bekommen 2019 den neuen Mindestlohn von 9,19 € pro Stunde.
• Jeder hat für seine Steuererklärung jetzt zwei Monate länger Zeit, die Frist verlängert sich auch für jene, die eine Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen.
• Der sächliche Kinderfreibetrag wird 2019 angehoben: waren es früher 96 € stehen Eltern nun pro Kind und Elternteil 2490 € zur Verfügung.
• Die Freibeträge in der Einkommenssteuer steigen – für Ledige um 168 €, Verheiratete dürfen sich über 336 € mehr freuen.
• 2019 steigt für alle Steuersätze die Einkommensgrenze um 1,84 Prozent. Dabei handelt es sich um die obere oder untere Grenze des Einkommens, die für die Berechnung von Steuern, Gewährung von Zuschüssen und dergleichen festgelegt ist.
• Die befristete Teilzeit kommt. Damit soll jeder Teilzeitbeschäftigte zu jedem Zeitpunkt wieder in die Vollzeit wechseln können, wenn er das möchte.
• Das „Gute-Kita-Gesetz“ bringt kostenlose Kita-Plätze für Geringverdiener.
• Die LKW-Maut wird angehoben – die Kosten der Lärmbelastung werden nun miteingerechnet.
• Die Mütterrente steigt, Erziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden nun stärker angerechnet. Ab 2019 winken somit 16,02 € mehr pro Kind im Westen und 15,35 € mehr im Osten. Auch Erwerbsminderungsrentner erhalten mehr Geld.

Die wichtigsten Punkte finden Sie zusammengefasst auch in unserer Januar-Ausgabe auf Seite 24 und 25

Farina Haase,
Apothekerin/Redaktion

Quelle:
dpa
https://www.vdek.com/politik/gesetze.html    https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/politik/gesetze/180906%20Referentenentwurf%2015.%20SGB%20V%20%C3%84ndG.pdf
https://www.versichertenentlastungsgesetz.de/gkv-veg/
https://enorm-magazin.de/wie-digital-ist-deutschland https://www.zeit.de/thema/gesundheitspolitik
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/jens-spahn-plaene-fuer-psychisch-kranke-stossen-auf-heftigen-widerstand-a-1243190.html https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html https://www.zeit.de/arbeit/2018-02/krankenhaus-pflege-fachkraeftemangel-bezahlung-mangel https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.htmlhttps://www.huffingtonpost.de/entry/pflege-deutschland-personalmangel_de_5a913a7ce4b0ee6416a39769 https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/968906/start-2019-geplant-kabinett-beschliesst-pflegepersonal-staerkungsgesetz.htmlhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/gsav.html
https://www.wr.de/politik/werbung-fuer-abtreibung-aerztin-verliert-erneut-vor-gericht-id215547209.html

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