UV-Strahlung | Hautkrebs
14 PROZENT DER VOLLZEITBESCHÄFTIGTEN SIND DER SONNE AUSGESETZT
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Eine Erwerbstätigenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ergab außer den oben genannten Ergebnissen noch andere Fakten: So sind die Befragten zu 91 Prozent im Baugewerbe tätig, zu 85 Prozent in Gartenbau oder Floristik oder gehören zur Land- und Forstwirtschaft (81 Prozent). Zu fast zwei Dritteln sind es Männer.
Dem gegenüber stehen 290 000 Menschen, die in Deutschland jährlich neu an Hautkrebs erkranken: Die UV-Anteile der Sonnenstrahlung lösen dabei häufig aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom aus. Diese Formen des weißen Hautkrebses sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt.
Die Beschäftigten sehen sich im Freien nicht nur der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt; zwei von drei Betroffenen arbeiten auch häufig unter Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Zugluft. Ebenso sind um sie herum oft Dreck, Rauch und Staub sowie Gase. Die im Freien Arbeitenden berichten häufiger über Reizungen der Haut.
Leider wahr ist, dass nur jeder Dritte der Menschen, die häufiger im Freien arbeiten, eine regelmäßige Unterweisung über die Gefährdungen der Sonneneinstrahlung erhält. Dabei finden allerdings in größeren Betrieben sowie in der Bauwirtschaft häufig solche Schulungen statt. Dadurch lassen sich die Risiken durch die UV-Anteile der Sonnenstrahlung durch angepasste Schutzmaßnahmen und angepasstes Verhalten verringern. Dazu gehören auch eine ausreichende Verschattung der Arbeitsplätze oder das Tragen angemessener Kleidung zum Sonnenschutz. Fakten über „Arbeiten im Freien – Beschäftigte vor UV-Strahlung schützen“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/dok/8819866.
Alexandra Regner,
PTA und Journalistin
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft